Voraussetzungen
Es sollten gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Leseverständnis) vorhanden sein. Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist ausschließlich deutsch.
Ab dem 01.01.2013 müssen Lehrgänge für Gefahrgutfahrer zur Erlangung oder Verlängerung oder zur Erweiterung der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) wie folgt durchgeführt werden:
Mit der Einführung des ADR 2013 ändert sich das Aussehen der ADR-Schulungsbescheinigung (bislang ADR-Schein). Es wird ab dem 01.01.2013 nur noch die ADR-Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat
ausgestellt. Dieses Scheckkartenformat muss mit einem biometrischen Passbild versehen werden.
Abschluss
Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer, ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) mit 5jähriger Gültigkeit
Jahresübersicht 2021
Wenn nicht anderweitig angegeben, finden die Gefahrgutbeauftragten-Schulung beim BVWL (Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik NRW e.V.), Rembrandstraße 1 - 3, 33649 Bielefeld statt. Für das Navigationsgerät empfiehlt sich die Eingabe Osnabrücker Straße 1, 33649 Bielefeld.