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Aufbaukurs Klasse 1: 20.03.2021
25.09.2021
06.01.2021
Der Schulungsplan 2021 ist wegen der Corona-Lage angepasst worden. Sie finden den Schulungsplan für 2021 ist unter "Meine Leistungen - Schulungen und Lehrgänge". Bedingt durch die derzeitigen Einschränkungen werden jeweils maximal 12 Teilnehmer zu den Lehrgängen zugelassen. Ggf. werden zusätzliche Lehrgänge angeboten.
07.12.2020 / 18.11.2020
Multilaterale Vereinbarung M331
Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 - initiiert von Frankreich, gezeichnet von Belgien, Luxemburg und Italien und Deutschland
(1) Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts
4.1.6.10 und der Verpackungsanweisung P 200 (3) d) – in Verbindung mit den Tabellen 1 und 2 – und P 200 (9) des Unterabschnitts 4.1.4.1 ADR dürfen Druckgefäße, deren Frist für die wiederkehrende
Prüfung abgelaufen ist und die zur Wiederbefüllung mit Gasen der folgenden UN-Nummern eintreffen, befüllt und befördert werden:
• UN 1002 LUFT, VERDICHTET
(DRUCKLUFT)
• UN 1013
KOHLENDIOXID
• UN 1046 HELIUM,
VERDICHTET
• UN 1070
DISTICKSTOFFMONOXID
• UN 1072 SAUERSTOFF,
VERDICHTET
• UN 1660 STICKSTOFFMONOXID, VERDICHTET
(STICKSTOFFOXID, VERDICHTET)
• UN 1956 VERDICHTETES GAS,
N.A.G.
• UN 3156 VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND,
N.A.G.
• UN 3157 VERFLÜSSIGTES GAS, OXIDIEREND,
N.A.G.
Alle übrigen Vorschriften der Verpackungsanweisung P 200 sind
anzuwenden.
(2) Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts
4.1.6.10 und der Verpackungsanweisung P 203 (8) des Unterabschnitts 4.1.4.1 ADR dürfen verschlossene Kryo-Behälter, deren Frist für die wiederkehrende Prüfung abgelaufen ist und die zur
Wiederbefüllung mit Gasen der folgenden UN-Nummern eintreffen, befüllt und befördert werden:
• UN 1073 SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT,
FLÜSSIG
• UN 1963 HELIUM, TIEFGEKÜHLT,
FLÜSSIG
• UN 1977 STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT,
FLÜSSIG
Alle übrigen Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 sind
anzuwenden.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. März 2021.
03.01.2021 / 17.12.2020 / 07.12.2020 / 02.12.2020 / 06.11.2020
Multilaterale Vereinbarung M330 ist durch Deutschland gezeichnet
Deutschland hat die M330 unterzeichnet. Damit gelten die ADR-Schulungsbescheinigungen für Fahrer und die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, die zwischen dem 01.03.2020 und 01.02.2021 ablaufen, bis zum 28.02.2021 weiter.
Die Zeichnerstaaten der M330 (Stand 01.12.2020): Irland, die Slowakei, Frankreich, Tschechien, Slowenien, Deutschland, Großbritannien, Italien, Polen, Griechenland, Rumänien, Luxemburg, Belgien, Ungarn, Österreich, die Türkei, Finnland, Portugal, Spanien und Lettland.
Neue Unterzeichnerstaaten sind Kroatien, Litauen, Niederland und Schweiz. Serbien hat am 23.12.2020 die Multilaterale Vereinbarung M330 auch gezeichnet.
30.10.2020
Ersatz der Multilateralen Vereinbarung M324 durch die Multilaterale Vereinbarung M330 vorgesehen
Derzeit wird in Deutschland die Unterzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M330 vorbereitet, die durch Irland initiiert wurde. Gegenstand ist, dass die ADR-Schulungsbescheinigungen der Fahrer sowie die Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutbeauftragten bis zum 01.02.2021 verlängert werden. Damit dürfen alle Fahrer und Gefahrgutbeauftragte, deren Schulungsbescheinigungen zwischen dem 01.03.2020 und dem 01.02.2021 ablaufen, ihre Schulungsbescheinigungen bis zum 28.02.2021 verlängern.
Sobald die Multilaterale Vereinbarung von Deutschland gezeichnet ist, wird diese hier in Deutschland wirksam und ich informiere kurz.
14.09.2020
Achtung: Ablauf der Übergangsfrist für ADR-Schulungsbescheinigungen, die zwischen dem 01.03. und dem 01.11.2020 ablaufen
Die Übergangsfrist für diese ADR-Schulungsbescheinigungen endet am 30.11.2020. Bis zu diesem Termin müssen die Schulungsbescheinigungen mittels Lehrgang und bestandener Prüfung verlängert sein.
ADR-Schulungsbescheinigungen, die ab dem 02.11.2020 ablaufen, können nicht unter dieser Übergangsbestimmung verlängert werden. Für diese ADR-Schulungsbescheinigungen gilt, dass Sie bis zum jeweiligen Ablaufdatum regulär verlängert werden müssen.
14.09.2020
Die ADR-Fahrerlehrgänge finden weiterhin bei mir nur mit begrenzter Teilnehmerzahl statt, um den Unterricht ohne Maske gestalten zu können und gleichzeitig auch den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können.
08.07.2020
Die Nachfrage nach ADR-Auffrischungen ist derzeit hoch und die verfügbaren Plätze sind durch die Corona-Regelungen rar. Ich werde, wo es eben möglich ist, ADR-Auffrischungslehrgänge dazwischen
schieben. Bitte achten Sie auf den Block "Aktuelle Termine", hier werden die Lehrgänge zusätzlich aufgeführt.
04.05.2020
Die Lehrgänge können wieder stattfinden. Dies allerdings unter Auflagen:
18.04.2020
Aufgrund der verlängerten Kontaktsperre bis zum 03.05.2020 kann der ADR-Basiskurs beginnend am 25.04.2020 nicht stattfinden. Ich hoffe, dass wir am 30.05.2020 mit dem ADR-Basiskurs starten
können.
Alle Termine sind derzeit nur vorläufig. Aufgrund der derzeitigen Lage sind Terminanpassungen jederzeit möglich und ggf. notwendig.
17.03.2020
Gute Nachrichten für ADR-Fahrer und Gefahrgutbeauftragte
Alle Schulungsbescheinigungen, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 01.11.2020 ablaufen, erhalten eine Gültigkeit bis zum 30.11.2020. Die betroffenen Fahrer müssen bis zum 01.12.2020 an einem Lehrgang mit entsprechender Prüfung erfolgreich teilgenommen haben und bekommen ihre Schulungsbescheinigung zum Ablaufdatum um 5 Jahre verlängert.
Für Gefahrgutbeauftragte gilt, dass sie bis zum 01.12.2020 erfolgreich ihre Prüfung abgelegt haben müssen.
Möglich macht dies die Multilaterale Vereinbarung M324, die heute verabschiedet wurde.
Gefahrgüter sind Stoffe, Stoffgemische und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften, ihres Zustandes oder ihrer Natur im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können.
Gefahrgüter begegnen uns im täglichen Leben:
Aber wer denkt bei
gleich an Gefahrgut?
Vielfach handelt es sich um gefährliche Güter.
Privatpersonen, die gefährliche Güter für Sportzwecke selbst im Pkw mitführen, sind von den Gefahrgutvorschriften nicht betroffen, wenn die Gefahrgüter nur für den Privatzweck oder für Sportzwecke in haushaltsüblichen bzw. in Mengen mitgeführt werden, die keinesfalls eine Kennzeichnung der Beförderungseinheit = Fahrzeug ggf. mit Anhänger mit orangefarbenen Tafeln erfordern. Wichtig ist, dass insbesondere Patronen für Handfeuerwaffen unter Beachtung des Waffengesetzes mitgeführt werden.
Auch Handwerker müssen sich an die Regelungen der Gefahrgutvorschriften halten:
Dieses Video wurde mir freundlicherweise vom gefahrgutshop.de zur Verfügung gestellt und die Nutzung auf dieser Website gestattet.
Im innerbetrieblichen Umgang gibt es im Gegensatz zu Gefahrgütern Gefahrstoffe. Häufig sind Gefahrstoffe auch Gefahrgüter, wenn diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Gefahrstoffe sind an den Gefahrenpiktogrammen erkennbar.
Gefahrstoffe benötigen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sicherheitsdatenblatt. In diesen sind, wenn es sich auch um Gefahrgüter handelt, in Punkt 14 eine UN-Nummer und weitere Angaben zum Gefahrgut genannt.