Uta Sabath Gefahrgutberatung
Uta Sabath Gefahrgutberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

 

Alle Lieferungen und Leistungen von Uta Sabath Gefahrgutberatung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie durch Uta Sabath Gefahrgutberatung schriftlich bestätigt werden.

 

Gefahrgut-Verpackungen und -Dokumentationen Luftverkehr / Seeverkehr
Hier übernehmen wir nach Auftragserteilung die Verpackung für den Kunden und sichern die korrekte Verpackung nach Vorlage der aktuellen Sicherheitsdatenblätter zu.
Für Transportschäden und deren Folgekosten im Vorlauf zum Flughafen oder Seehafen, wenn diese nicht durch uns ausgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Für die Dokumentation übernehmen wir die korrekte Erstellung der Gefahrguterklärung (DGD / IMO). Für den Fall, dass auf Grund einer Ablehnung bezüglich eines Schriftfehlers oder ähnliches im Dokument die Sendung gestoppt wird, übernehmen wir die Kosten der Ablehnungsgebühr und garantieren eine schnellstmögliche Korrektur. Kosten für die Absage eines Transportes oder Regresskosten aus nicht rechtzeitiger Anlieferung übernehmen wir generell nicht. Hintergrund ist, dass alle Airlines einen Transport zu dem entsprechenden Termin aussprechen, aber keine Transportverpflichtung eingehen oder einen Termin garantieren.

 

Für alle ADR-Fahrer-Schulungs-Lehrgänge gilt: 

Nach Eingang Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Die Rechnung erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Kursende von uns. Die Rechnung muss bis zum letzten Werktag vor Ende des Lehrgangs bezahlt sein. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

 

Die Anmeldung muss folgende Daten beinhalten:

 

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsland, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, vollständige postalische Adresse des Teilnehmers. Liegen die Daten bei Anmeldung nicht vollständig vor, wird eine Anmeldebestätigung erst dann wirksam, wenn alle geforderten Daten vorliegen. Die vorgenannten Daten müssen von uns an die IHK übermittelt werden.

 

Die IHK-Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu bezahlen. Bitte bringen Sie den Nachweis der Zahlung zur Prüfung mit. Liegt kein Zahlungsnachweis vor, besteht kein Anrecht auf Teilnahme an der Prüfung.

 

Die Anmeldungen für die ADR-Fahrerlehrgänge müssen spätestens  bis eine Woche vor Beginn der Schulung vorliegen. Bei Absagen, die später als 8 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Die Absage muss schriftlich erfolgen.

 

Sollten nicht genügend Anmeldungen eingehen, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder neu zu terminieren.

 

Folgende Leistungen sind im Preis enthalten (falls nicht ausdrücklich ausgenommen):

Schulungsmaterial, Lehrbücher

 

Die IHK-Prüfungsgebühren von derzeit

72,00 € für den ADR-Basiskurs und die ADR-Auffrischungsschulung

54,00 € für die Aufbaukurse sowie die Wiederholungsprüfungen

werden zusätzlich berechnet. Diese sind nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten.

 

Zur allen ADR-IHK-Prüfungen ist folgendes mitzubringen:

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • gültige, derzeitige ADR-Schulungsescheinigung (nur bei ADR-Auffrischungsschulungen und Aufbaukursen)

 

Ohne Vorlage der vorgenannten Unterlagen ist eine Teilnahme an der ADR-IHK-Prüfung nicht möglich

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach geltenden IHK-Bestimmungen nur Teilnehmer zur Prüfung zugelassen werden, die an allen Unterrichtstagen und allen Unterrichtseinheiten vollständig teilgenommen haben. Bei ADR-Auffrischungen muss die IHK-Prüfung innerhalb des auf der ADR-Bescheinigung angegebenen Gültigkeitszeitraums erfolgen. Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung zum Prüfungszeitpunkt (siehe ADR-Scheineintrag „gültig bis“). Bitte bringen Sie zu Lehrgangsbeginn und am Prüfungstag Ihren gültigen Personalausweis/Pass und ihre gültige ADR-Schulungsbescheinigung mit. Ohne Vorlage des Personalausweises/Passes können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.

 

Die Schulungen sind umsatzsteuerfrei, Mehrwertsteuerpflicht besteht für die Lehrbücher.

 

Für Gefahrgutbeauftragten-Lehrgänge gilt:
Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei Absagen, die später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei uns eingehen, wird die volle Teilnehmergebühr bzw. Lehrgangsgebühr von uns berechnet. Bei Absagen früher als zwei Wochen können jedoch Ersatzteilnehmer bzw. Ersatztermine genannt bzw. vereinbart werden. Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. 

 

Die Anmeldung muss folgende Daten enthalten:
 

      Name, Vorname, Privatadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland

 

Bitte beachten Sie, dass die IHK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld für die Grundprüfung zum Gefahrgutbeauftragten eine Prüfungsgebühr in Höhe von 168,00 € und für die Fortbildungsprüfung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 € separat berechnet. Die Prüfungsgebühr ist nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten. Die Anmeldung zur Prüfung müssen Sie selbst vornehmen. Sie können den Ort der Prüfung selbst wählen. Die voraussichtlichen Prüfungstermine der IHK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sind auf unserer entsprechenden Seite der Homepage genannt. Es kann zu Terminverschiebungen kommen. 

 

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass nach geltenden IHK-Bestimmungen nur demjenigen Teilnehmer ein Schulungsnachweis ausgestellt wird, der an allen Unterrichtstagen und allen Unterrichtseinheiten teilgenommen hat. Den Schulungsnachweis erhalten Sie von uns nach Abschluss des Lehrganges und nach Zahlungseingang der Rechnung. 

 

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder neu zu terminieren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten).

Die Schulungen sind umsatzsteuerfrei, Mehrwertsteuerpflicht besteht für die Lehrbücher und Verordnungen.

 

 Für alle andere Schulungen gilt:
Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.

Bei Absagen, die bis zu 7 Tagen vor Lehrgangsbeginn bei uns eingehen, wird die volle Teilnehmergebühr bzw. Lehrgangsgebühr sowie die kundenspezifischen Vorbereitungskosten von uns berechnet.

Bei Absagen bis zu 14 Tagen werden 50 % der Teilnehmergebühr bzw. des vereinbarten Entgeltes sowie die Kosten für die individuelle Vorbereitung des kundenspezifischen Lehrganges zu 100 % berechnet.

Bei Absage bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des vereinbarten Entgeltes fällig.

Alternativ kann hier ein Ersatztermin vereinbart werden. 

 

Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder neu zu terminieren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten).

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

 

Datenschutz 

Datenschutz ist uns wichtig. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Datenschutzerklärung und machen diese hiermit zum Bestandteil unserer AGB. 

 

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Bielefeld. 

Hier finden Sie mich (Büro):

Uta Sabath Gefahrgutberatung
Otto-Brenner-Straße 209
33604 Bielefeld (nur nach vorheriger Absprache)

Kontakt

Uta Sabath Gefahrgutberatung Rufen Sie einfach an unter

 

+49 (0) 5206/88 26

 

oder schreiben Sie eine E-Mail an 
info(ät)transportschule.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Internationale Sachverständige für Ladungs-/ Transportsicherheit nach ISO/IEC 17024:2012

Zertifiziert als "Internationaler Sachverständiger für Ladungs-/Transportsicherheit / Fachgebiet: Gefahrgut (ADR/RID/ADN/IMDG-Code/IATA-DGR und 49CFR/TDG), Ladungssicherung" von der Europäischen Personal-Zertifizierungsstelle "EuroKompZert", die nach der Norm ISO/IEC 17024:2012 arbeitet, mit dem Kompetenzzertifikat TL/B/16/22, gültig bis zum 19.08.2027

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