Hier finden Sie ab 2026 die Artikel aus "Aktuelles 2025".
Die Multilaterale Vereinbarung M350 läuft zum 31.12.2024 aus. Damit besteht zum 01.01.2025 nicht mehr die Möglichkeit, die Vereinfachung dieser Multilateralen Vereinbarung nutzen zu können. Eine Übernahme des Textes in das ADR 2025 hat nicht stattgefunden.
Das bedeutet, dass alle Gegenstände, die zu Wartungs-, Reparatur-, Inspektions-, Entsorgungs- oder Wiederverwertungszwecke befördert werden sollen, alle anwendbaren Vorschriften für Gegenstände, die gefährliche Güter oder Rückstände dieser in ihren integralen Bestandteilen enthalten, einhalten müssen.
Die bisherige Sondervorschrift 653 (nur Geltungsbereich ADR/RID) wird im ADR 2025 gestrichen. Diese Sondervorschrift enthält die Freistellung für Gase in Flaschen, bei denen das Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum höchstens 15,2 MPa·Liter (152 bar·Liter) beträgt. Diese Flaschen unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID, wenn die in der Sondervorschrift genannten Bedingungen eingehalten werden. Die Kennzeichnung erinnert an die alte Regelung für Begrenzte Mengen:
|
|
|