Uta Sabath Gefahrgutberatung
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Gefahrgut aktuell

Auf diesen Seiten möchte ich Ihnen in (un)regelmäßigen Abständen Neuigkeiten rund um das Thema Gefahrgut präsentieren.

 

Ältere Artikel finden Sie in dem Reiter "Archiv - Aktuelles bis 2019" und den Folgejahren. 

Multilaterale Vereinbarung M350 - Beförderung gefährlicher Güter in Gegenständen für Wartungs-, Reparatur-, Inspektions-, Entsorgungs- oder Wiederverwertungszwecke

12.01.2024

Die M350 betrifft die Beförderung gefährlicher Güter in Gegenständen, die sich in gebrauchten Maschinen, Ausrüstungen oder Geräten befinden und die zum Zweck der

- Wartung

- Reparatur

- Inspektion

- Entsorgung oder

- Wiederverwertung (Recycling)

als UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 befördert werden. Hier müssen die Vorschriften des ADR betreffend der vorgenannten UN-Nummern nicht angewendet werden.
Voraussetzung für die Anwendung der M350 ist, dass der Inhalt sicher verpackt ist und Maßnahmen getroffen werden, dass ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert wird.
Die M350 darf Stand März 2023 in Deutschland, Dänemark, Niederlande und neu in Österreich angewendet werden. Die Kopie des wesentlichen Textes muss bei der Beförderung mitgeführt werden.
Die Multilaterale Vereinbarung M350 ist bis zum 31.12.2024 befristet.

 

https://unece.org/sites/default/files/2023-01/M350e.pdf

 

 

 

 

Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen US-amerikanisches Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht

12.01.2024

Die Civil Penalty Amounts bei Verstößen gegen die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften werden um den Faktor 1,03241 angehoben. Diese Änderung wird jährlich durchgeführt, um die Bußgelder an die Inflation anzupassen. Diese Änderung ist am 28.12.2023 veröffentlicht worden.

Bis auf den Bußgeldtatbestand der fehlenden Schulung gibt es keine Minimum-Bußgelder.

Auszug aus Federal Register /Vol. 88, No. 248 /Thursday, December 28, 2023 /Rules and Regulations 89551

Aktuelle Tunnelvorschriften

Stand: 05.01.2022/geprüft 12.01.2024

Bezeichnung des Straße und/oder des Tunnels

Streckenkilometer und ggf. Ortslage

Tunnelkategorie und ggf. Zeitfenster

Bemerkungen

Baden-Württemberg

B 38 - Saukopftunnel

Weinheim

E

Umleitung über B 3, L 3408 in Richtung Birkenau

B 312 - Bereich Flughafen Stuttgart

Netzknoten

7321 078 nach 7321 075

0+195 bis 0+704

E

unter Start- und Landebahn Flughafen Stuttgart

Gemeindestraße - Schlossbergtunnel

Heidelberg

E

Umleitung über Adenauerplatz - Sofienstraße - Neckarstaden (B 37)

 

B10 – Westringtunnel – Ulm

Netzknoten / Stationierung 063/0.000 – 060/0.609; 0.000 – 061/0.294

E

 

Stuttgart: Wagenburgtunnel

 

E

 

Bayern

Augsburg Zentrum

Unterführung unter den Bahngleisen

B

Pferseer Unterführung

BAB A3

Katzenbergtunnel bei Würzburg zwischen km 287,052 (AS Würzburg-Heidingsfeld) und km 292,628 (AS Würzburg-Randersacker

A im Grundbetrieb, Kategorie E zeitlich befristet fahrtrichtungsbezogen bei Bedarf

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Anlage/G/Gefahrengut/
beschilderungsmatrix-temp-gefahrgutausschluss.pdf?__
blob=publicationFile

Berlin

BAB 100 (AS Schmargendorf)

Km 1,4 – 1,931 zwischen den Ein- und Ausfahrten Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße

E

geändert von „B“ auf „E“ ab 15.08.2018

Brandenburg

Keine Angabe

Bremen

Keine Angabe

Hamburg

 

 

 

Wallring-Tunnel

Hamburg-Altstadt

E

 

Tunnel Alsterkrugchaussee

Hamburg, Knoten Alsterkrugchaussee / Sengelmannstraße

E von 06.00 bis 21.00 Uhr, C in der übrigen Zeit

 

A 7 – Elbtunnel

Hamburg

E von 05.00 bis 23.00 Uhr, C in der übrigen Zeit

 

 

Krohnstiegtunnel

Hamburg-Niendorf

E von 06.00 bis 21.00 Uhr, C in der übrigen Zeit

 

Hessen

 

Keine Angabe

 

Mecklenburg-Vorpommern

Keine Angabe

Niedersachsen

 

 

 

A 39 - Galerien Lindenberg und Heidberg

 

--

Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt ab 06.04.2016

A 38 – Heidkopftunnel

 

--

Aufhebung der bisher geltenden Durchfahrtsbeschränkung

A 31 – Emstunnel

 

B

 

B 437 - Wesertunnel

 

 

Aufhebung der bisher geltenden Durchfahrtsbeschränkung

Nordrhein-Westfalen

 

 

 

A1 – Einhausung/Tunnel Köln-Lövenich

Köln Lövenich

 

Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt

B9 –Tunnel Bad Godesberg

Bonn – Bad Godesberg

E

 

B55a; Tunnel Grenzstraße

Köln-Buchforst

E ab 31. KW 2013 bis Ende 2022

Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel auf 50 km/h und Verbot der Durchfahrt des Tunnels für den Schwerlastverkehr (ab 7,5 t).

B 61n - Streckenabschnitt 99.1 Weserauentunnel

B 61, Abschnitt 99,1, von Station 177 bis Station 1910 / Porta Westfalica - Barkhausen

E

Kategorisiert seit 21.04.2011

Am Bahndamm, Verlängerung Trankgasse zum Konrad-Adenauer-Ufer

Innerorts Stadt Köln

E ab dem 15.12. 2017 angeordnet

Meldung der Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau am 2.11.2017

Verkehrsbehördliche Anordnung durch Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik erfolgte am 15.12.2017

Rheinland-Pfalz

Keine Beschränkungen

Saarland

Keine Beschränkungen

Sachsen

Keine Beschränkungen

Sachsen-Anhalt

Keine Beschränkungen

Schleswig-Holstein

 

B 104 Herrentunnel

Lübeck

E

Umleitung über Travemünder Allee (B75), Eric-Warburg-Brücke (K25), BAB A 1 und A 226

Thüringen

 

 

 

A 71 – Tunnel Alte Burg

Km 112,3 – 113,2

E

 

A 71 – Tunnel Rennsteig

Km 114,8 – 122,7

E

 

A 71 – Tunnel Hochwald

Km 123,6 – 124,3

E

 

A 71 – Tunnel Berg Bock

Km 126,4 – 129,0

E

 

Zeitweise Tunneleinschränkung im Bereich der BAB A3 zwischen BAB A3, zwischen den Anschlussstellen Würzburg-Randersacker und Würzburg-Heidingsfeld (beide Fahrtrichtungen) - Katzenbergtunnel 

Seit dem 02.11.2020 gilt ein temporäres Streckenverbot für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte. Die Strecke ist mit Tunnelbeschränkungscode (E) gekennzeichnet. 


Kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderungseinheiten werden per Hinweisbeschilderung an den genannten Anschlussstellen abgeleitet und über die entsprechenden Umleitungen U 97/ U 28 an die nächste Anschlussstelle weitergeleitet. Dieses Verbot ist derzeit bis zum 01.01.2021 vorgesehen (Abschluss der Bauarbeiten an den Tunnelröhren). 

 

Beim Bundesverkehrsministerium ist folgende Information mit dem 03.12.2021 veröffentlicht worden: 

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gefahrengut/beschilderungsmatrix-temp-gefahrgutausschluss.pdf?__blob=publicationFile

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Otto-Brenner-Straße 209
33604 Bielefeld (nur nach vorheriger Absprache)

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+49 (0) 5206/88 26

 

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