11.10.2021
Deutschland hat die M340 für die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien und Natrium-Ionen-Zellen gezeichnet. Vorgeschlagen hatte diese ADR-Vereinbarung Frankreich, Großbritannien und Belgien haben sich neben Deutschland ebenfalls angeschlossen. DIe ADR-Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2022.
https://unece.org/adr-multilateral-agreements
14.09.2020 / 05.03.2021
Nach dem Entfall des Tunnels Schnelsingen sind jetzt auch die Beschränkungen des Tunnels Stellingen auf der A7 in Hamburg nach Beendigung der Bauarbeiten entfallen.
Streckenkilometer und ggf. Ortslage |
Tunnelkategorie und ggf. Zeitfenster |
Bemerkungen |
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Baden-Württemberg |
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B 38 - Saukopftunnel |
Weinheim |
E |
Umleitung über B 3, L 3408 in Richtung Birkenau |
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B 312 - Bereich Flughafen Stuttgart |
Netzknoten 7321 078 nach 7321 075 0+195 bis 0+704 |
E |
unter Start- und Landebahn Flughafen Stuttgart |
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Gemeindestraße - Schlossbergtunnel |
Heidelberg |
E |
Umleitung über Adenauerplatz - Sofienstraße - Neckarstaden (B 37)
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B10 – Westringtunnel – Ulm |
Netzknoten / Stationierung 063/0.000 – 060/0.609; 0.000 – 061/0.294 |
E |
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Stuttgart: Wagenburgtunnel |
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E |
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Bayern |
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Augsburg Zentrum |
Unterführung unter den Bahngleisen |
B |
Pferseer Unterführung |
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Berlin |
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A 113 |
KM 10,193 – 10,493 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Gemarkung Glinicke |
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aufgehoben ab 01.04.2018 |
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A 113 |
KM 11,183 – 12,083 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Gemarkung Glinicke |
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aufgehoben ab 01.04.2018 |
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BAB 100 (AS Schmargendorf) |
Km 1,4 – 1,931 zwischen den Ein- und Ausfahrten Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße |
E |
geändert von „B“ auf „E“ ab 15.08.2018 |
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Brandenburg |
Keine Angabe |
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Bremen |
Keine Angabe |
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Hamburg |
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Wallring-Tunnel |
Hamburg-Altstadt |
E |
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Tunnel Alsterkrugchaussee |
Hamburg, Knoten Alsterkrugchaussee / Sengelmannstraße |
E von 06.00 bis 21.00 Uhr, C in der übrigen Zeit |
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CCH-Tunnel |
Hamburg, Vorfahrtsbauwerk am Congress-Centrum-Hamburg |
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gestrichen seit dem 17.07.2018 |
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A 7 – Elbtunnel |
Hamburg |
E von 05.00 bis 23.00 Uhr, C in der übrigen Zeit |
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Krohnstiegtunnel |
Hamburg-Niendorf |
E von 06.00 bis 21.00 Uhr, C in der übrigen Zeit |
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Hessen |
Keine Angabe
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Mecklenburg-Vorpommern |
Keine Angabe |
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Niedersachsen |
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A 39 - Galerien Lindenberg und Heidberg |
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Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt ab 06.04.2016 |
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A 38 – Heidkopftunnel |
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Aufhebung der bisher geltenden Durchfahrtsbeschränkung |
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A 31 – Emstunnel |
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B |
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B 437 - Wesertunnel |
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Aufhebung der bisher geltenden Durchfahrtsbeschränkung |
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Nordrhein-Westfalen |
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A1 – Einhausung/Tunnel Köln-Lövenich |
Köln Lövenich |
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Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt |
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B9 –Tunnel Bad Godesberg |
Bonn – Bad Godesberg |
E |
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B55a; Tunnel Grenzstraße |
Köln-Buchforst |
E ab 31. KW 2013 bis Sanierungsende 2018 |
Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel auf 50 km/h und Verbot der Durchfahrt des Tunnels für den Schwerlastverkehr (ab 7,5 t). |
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B 61n - Streckenabschnitt 99.1 Weserauentunnel |
B 61, Abschnitt 99,1, von Station 177 bis Station 1910 / Porta Westfalica - Barkhausen |
E |
Kategorisiert seit 21.04.2011 |
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Am Bahndamm, Verlängerung Trankgasse zum Konrad-Adenauer-Ufer |
Innerorts Stadt Köln |
E ab dem 15.12. 2017 angeordnet |
Meldung der Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau am 2.11.2017 Verkehrsbehördliche Anordnung durch Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik erfolgte am 15.12.2017 |
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Rheinland-Pfalz |
Keine Beschränkungen |
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Saarland |
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Sachsen |
Keine Beschränkungen |
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Sachsen-Anhalt |
Keine Beschränkungen |
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Schleswig-Holstein |
B 104 – Herrentunnel |
E |
Umleitung über Travemünder Allee (B 75), Eric-Warburg-Brücke (K25), BAB A 1 und |
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Thüringen |
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A 71 – Tunnel Alte Burg |
Km 112,3 – 113,2 |
E |
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A 71 – Tunnel Rennsteig |
Km 114,8 – 122,7 |
E |
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A 71 – Tunnel Hochwald |
Km 123,6 – 124,3 |
E |
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A 71 – Tunnel Berg Bock |
Km 126,4 – 129 |
E |
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Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt seit dem 20.08.2021 erst einmal bis zum 17.09.2021. In dem Gebäude gilt Maskenpflicht (OP- Maske, keine Alltagsmaske). Am festen Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten wird. Bitte ändern Sie nicht die Sitzposition an ihrem Tisch.
Ebenfalls darf auf die Maske an festen Plätzen verzichtet werden, wenn alle Personen immunisiert oder getestet sind sowie natürlich zur Einnahme von Getränken.
Wir sind zur Kontrolle der Nachweise der Immunisierung oder Testung verpflichtet. Bitte bringen Sie zum Lehrgang einen entsprechenden Nachweis mit.
Als immunisiert gelten alle Personen, die entweder genesen oder/und vollständig geimpft sind. Als getestet gelten alle Personen, die einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder über einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen.
11.10.2021
Die Gefahrgutfahrerschulung nach Kap. 8.2 ADR (sowohl Grundschulung als auch Auffrischungsschulung) wird seit 17. Dezember 2020 auch als Teil der beschleunigten Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung gemäß der neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 9. Dezember 2020 (BGB. 2020 I S. 2905) anerkannt. Die IHK Schwaben hat dazu zusammengestellt, welchem Kenntnisbereich diese Schulung zuzuordnen ist und wie der Nachweis bei den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu erbringen ist:
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE | ||
3.7* |
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:
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Die M333 für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigungen ist zum 30.09.2021 endgültig abgelaufen. Ab dem 01.10.2021 gelten wieder die regulären Vorschriften für ADR-Schulungsbescheinigungen.
02.07.2021
Die Ferienzeit beginnt. Damit gilt ab dem 01.07.2021 auch wieder die Ferienreiseverordnung für folgende Lkw:
Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
Zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen gilt ein Fahrverbot?
Welche Verkehre sind vom Ferienfahrverbot ausgenommen?
Das Fahrverbot gilt nicht für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger.
Bei Fahrten mit Fahrzeugen, die
mitzuführen und auf Verlangen den zur Überwachung zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Wann sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich?
In allen Fällen, in denen nicht bereits eine gesetzliche Ausnahme gegeben ist, sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Wer erteilt Ausnahmegennehmigungen?
Zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden, in derem Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller sienen Wohnort, seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat. Bei grenzüberschreitenden Verkehren sind Anträge an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen. (§§ 46, 47 StVO)
Auf welchen Strecken gilt das Fahrverbot gem. Ferienreiseverorndung?
Unter dem Link https://www.bgl-ev.de/images/downloads/ausweichstreckenkarte.pdf
ist seit diesem Jahr eine digitale Streckenkarte im Internet verfügbar.
Lfd. Nr. Autobahn Streckenbeschreibung
Das Fahrverbot gem. Ferienreiseverordnung gilt außerdem für folgende Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in beiden Fahrtrichtungen:
Lfd.Nr. Bundesstraße Streckenbeschreibung
03.06.2021
In einem Beförderungspapier ist gem. Absatz 5.4.1.1.1 e) ADR die Angabe der Art der Versandstücke Pflicht, wenn verpackte gefährliche Güter befördert werden.
Die Definition in Abschnitt 1.2.1 ADR weist darauf hin, dass Gefahrgüter auch unverpackt, in Schlitten, Handhabungseinrichtungen oder Verschlägen befördert werden dürfen.
Wie sind Verpackungen anzugeben? Eine Hilfestellung bietet die RSEB in Nr. 5-18: "Unter der Angabe in Abssatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e "Beschreibung der Versandstücke" ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen".
Beispiele: 10 Säcke, 2 Großpackmittel (IBC), 4 Großverpackungen, 3 Kanister, 10 Kisten
Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen wie z. B. Holzfass oder Fasscontainer. Nicht zulässig dagegen sind z. B. die Bezeichnungen Hobbock, Eimer.
Wer in bestimmte Verpackungsanweisungen genauer hinsieht, findet folgende auch mögliche Bezeichnungen:
P003-PP19 - Ballen
P801 - Behältnis
P005 - Maschine
P003-PP32, P801 - Ausrüstung oder Verschlag
P801, P903 - Palette
P903 - Handhabungseinrichtung, Schutzumschließung
Die vorgenannten Umschließungen haben keine UN-Bauartzulassung und damit können auch die UN-Bauartzulassung-Beschreibungen nicht verwendet werden.
05.03.2021
Multilaterale Vereinbarung M333
Verlängerung der Fristen für ADR-Schulungsbescheinigungen - initiiert von Deutschland, gezeichnet von Griechenland, Tschechien, San Marino, Irland, Norwegen, Schweden, Slowakei, Slowenien und Russland
Alle Schulungsbescheinigungen von ADR-Fahrern, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 01.09.2021 ablaufen, bleiben bis zum 30.09.2021 gültig. Die ggf. abgelaufenen Schulungsescheinigungen werden zum ursprünglichen Ablaufdatum um 5 Jahre verlängert, wenn die vorgeschriebene Auffrischungsschulung vor dem 01.10.2021 erfolgreich absolviert wurde.
Diese Multilaterale Vereinbarung darf in den Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung angewendet werden. Widerruft einer Unterzeichnerstaaten diese Multilaterale Vereinbarung vor dem 01.10.2021, gilt die Multilaterale Vereinbarung nur in den restlichen Unterzeichnerstaaten weiter.
28.01.2021 / 03.02.2021
Multilaterale Vereinbarung M334
Verlängerung der Fristen für Gefahrgutbeauftragten-Schulungsbescheinigungen - initiiert von Deutschland, gezeichnet von Griechenland, Tschechien, Irland und Norwegen
Alle Schulungsbescheinigungen von Gefahrgutbeauftragten, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 01.09.2021 ablaufen, bleiben bis zum 30.09.2021 gültig. Die ggf. abgelaufenen Schulungsescheinigungen werden zum ursprünglichen Ablaufdatum um 5 Jahre verlängert, wenn die vorgeschriebene Verlängerungsprüfung vor dem 01.10.2021 erfolgreich absolviert wurde.
Diese Multilaterale Vereinbarung darf in den Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung angewendet werden. Widerruft einer Unterzeichnerstaaten diese Multilaterale Vereinbarung vor dem 01.10.2021, gilt die Multilaterale Vereinbarung nur in den restlichen Unterzeichnerstaaten weiter.
RID 1/2021
Verlängerung der Fristen für GB-Schulungsbescheinigungen für den Eisenbahnverkehr
Alle GB-Schulungsbescheinigungen für den Verkehrsträger Eisenbahn werden für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 01.09.2021 bis zum 30.09.2021 für gültig erklärt. Diese Vereinbarung gilt in folgenden Staaten:
Deutschland, Dänemark, Finnland, Portugal, Schweden, der Slowakei, den Niederlanden, Norwegen und neu von der Tschechischen Republik und Ungarn.
M028 - Binnenschiffsverkehr (ADN)
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN –
Abweichend von den Bestimmungen der Absätze 8.2.2.8.3 und 8.2.2.8.4 ADN bleiben Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021
endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Bescheinigungsinhaber vor dem 1. Oktober 2021 den Nachweis nach 8.2.2.8.4 a) ADN und
erforderlichenfalls nach 8.2.2.8.4 b) ADN erbringt. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem ursprünglichen Ablaufdatum der zu erneuernden Bescheinigung.
Die Vereinbarung ist gültig bis zum Oktober 2021.
Die Vereinbarung ist in folgenden Ländern gültig: Deutschland, Kroatien, Niederlande, Schweiz und Österreich.
Die Überschrift des ADR ändert sich zum 01.01.2021 mit der damit verbundenen Ausgabe in "Agreement concerning the international carriage of dangerous goods by road (ADR)" - Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Mit der Umbenennung sollen auch Staaten ermutigt werden, dem ADR beizutreten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
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