Uta Sabath Gefahrgutberatung
Uta Sabath Gefahrgutberatung

Gefahrgutbeauftragten-Schulungen

Wer ist zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet?

 

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. 

 

Wer kann diese Aufgabe als Gefahrgutbeauftragter übernehmen?

  1. ein Mitarbeiter des Unternehmens, dem auch andere Aufgaben übertragen sein können, 
  2. von einer dem Unternehmen oder Betrieb nicht angehörenden Person,
  3. vom Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes (eine schriftliche Bestellung ist nicht erforderlich)

Befreiung von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (§ 2 GbV)

Die Vorschriften der GbV über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gelten nicht für Unternehmer und Inhaber eines Betriebes:

  1. deren Tätigkeit sich auf ausschließlich freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter beschränken 
  2. deren Tätigkeit sich auf Beförderungen unterhalb der in Kapitel 1.1.3.6 ADR festgelegten Mengen liegen
  3. deren Tätigkeit sich ausschließlich auf Beförderungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR beziehen
  4. für den Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben: Beförderung von nicht mehr als 50 t netto gefährlicher Güter in einem Kalenderjahr, bei radioaktiven Stoffen nur UN-Nummer 2908 bis 2911
  5. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder
  6. wenn sie ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter (ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR) von nicht mehr als 50 Tonnen netto im Kalenderjahr 

beteiligt sind.

 

Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV umfasst die Sachgebiete aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR und des § 8 der GbV.

 

Grundlehrgänge biete ich für die Verkehrsträger Straße und See an. Neu seit April 2022 biete ich mit meinem erfahrenen Referententeam auch den Verkehrsträger Binnenschiff an.

Voraussetzungen für die Schulung

Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV / Verkehrsträgervorschrift besteht aus den jeweiligen verkehsträgerspezifischen Inhalten. Die Schulungsinhalte ergeben sich
aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN/sowie aus
§ 8 GbV. 

 

Grundlehrgang:
In den Grundlehrgängen zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises beträgt der Zeitansatz für einen Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten. Für jeden weiteren Verkehrsträger, der Bestandteil desselben Lehrgangs ist, werden zusätzlich 7 Stunden und 30 Minuten benötigt. 


Entscheiden Sie sich später für einen Ergänzungslehrgang, so müssen Sie hier nur am verkehrsträgerspezifischen Teil teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sind. Weitere Verkehrsträger werden seit dem 01.09.2011 in bestehende Schulungsbescheinigungen eingetragen, es werden keine separaten Schulungsbescheinigungen mehr erstellt. 

 

Für den Verkehrsträger Luft ist der Gefahrgutbeauftragte entfallen. Die derzeitige Situation stellt sich so dar: Unternehmen, die eine Person mit einer gülltigen PK1- oder PK6-Schulungsbescheinigung beschäftigen, benötigen für die Vorläufe zum Flughafen keinen Gefahrgutbeauftragten für einen anderen Verkehrsträger. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, muss ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen bestellt werden, der für einen anderen Verkehrsträger im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung ist. Mit Inkrafttreten der neuen Schulungsbestimmungen CBTA ab dem 01.01.2023 muss diese Voraussetzung neu festgelegt werden.

 

Über die Teilnahme an der Schulung wird vom Lehrgangsveranstalter eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt. Grundlehrgänge müssen mit einer Grundprüfung vor einer IHK abgeschlossen werden. Zur Grundprüfung werden nur Personen zugelassen, die eine lückenlose Teilnahme an einem Grundlehrgang nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung durch Lehrgangsbestätigung nachweisen. 

Die Grundprüfung dauert 100 Minuten für einen Verkehrsträger plus 50 Minuten für jeden weiteren verbundenen Verkehrsträger. Die Grundprüfung darf nur einmal ohne Schulung wiederholt werden. Aus diesem Grund werden meine Lehrgänge rechtzeitig vor Prüfungstermin der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld angeboten, damit den Teilnehmern genügend Zeit zur Verfügung steht, sich intensiv mit den Gefahrgutvorschriften zu beschäftigen. 


Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldungen zur Prüfung bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld wird nur noch auf elektronischem Weg angeboten. Der Link zur Prüfungsanmeldung: https://www.ostwestfalen.ihk.de/index.php?id=398

 

Durch die Neuerung werden die verfügbaren Prüfungsttermine und die noch freien Plätze für die Prüfung angezeigt. Die  Anmeldung für die jeweiligen Prüfungstermine wird 4 Wochen vor dem Prüfungstermin geschlossen. Eine nachträgliche Anmeldung für den Prüfungstermin ist dann nicht mehr möglich. 

 

Nach Eingabe der erforderlichen Daten in dem Anmeldeformular erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungsanforderung. Die Bestätigungsanforderung für den gewünschten Prüfungstermin müssen Sie in dem genannten Zeitraum zurücksenden, erst dann wird Ihre Anmeldung zur Prüfung wirksam. Nach erfolgter Bestätigung erhalten Sie dann eine weitere E-Mail von der IHK mit der endgültigen Bestätigung. Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen müssen Sie Ihre gültige Schulungsbescheinigung bei der Anmeldung als Bilddatei beifügen. 

 

Bei Verlängerungsprüfungen beachten Sie bitte, dass eine kurzfristige Prüfungsteilnahme nicht mehr möglich ist. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Verlängerung Ihrer Schulungsbescheinigung. Sie können bis zu einem Jahr vor Ablauf Ihrer Schulungsbescheinigung die Verlängerungsprüfung ablegen. Ihre bestehende Schulungsbescheinigung wird bei Einhaltung des 1-Jahres-Zeitraumes um fünf weitere Jahre ab Ablauf Ihrer Schulungsbescheinigung verlängert. 

Hinweise für die Anmeldung zur Prüfung
20220615 Hinweise zur Online-Prüfungsanm[...]
PDF-Dokument [384.9 KB]

Prüfungsgebühren

Die Gebühr für die Grundprüfung beträgt bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ab dem 01.08.2022 195,00 €.

 

Verlängerungs- und Ergänzungsprüfungen kosten ab dem 01.08.2022 jeweils 145,00 €.

Termine

Gefahrgutbeauftragten-Grundlehrgang Termin
Lehrgang 1-24 - Straße 05.02.2024 bis 08.02.2024
Lehrgang 1-24 - Ergänzung Seeverkehr 09.02.2024
Lehrgang 1-24 - Ergänzung Binnenschiff 09.02.2024
Lehrgang 2-24 - Straße 02.09.2024 - 05.09.2024
Lehrgang 2-24 - Ergänzung Seeverkehr 06.09.2024
Lehrgang 2-24 - Ergänzung Binnenschiff 06.09.2024
Anmeldeformular GB-Grundlehrgang 2024
Anmeldeformular für den Gefahrgutbeauftragten-Grundlehrgang für 2024
Anmeldeformular GbV Grundkurs 2024.pdf
PDF-Dokument [329.2 KB]
Prüfungsvorbereitung Gefahrgutbeauftragte Termin
Lehrgang 1-24 - Straße 05.02.2024 - 08.02.2024
Lehrgang 1-24 - Ergänzung Seeschiff 09.02.2024
Lehrgang 1-24 - Ergänzung Eisenbahn 09.02.2024
Lehrgang 2-24 - Straße 02.09.2024 - 05.09.2024
Lehrgang 2-24 - Ergänzung Seeschiff 06.09.2024
Lehrgang 2-24 - Ergänzung Binnenschiff 06.09.2024
Anmeldeformular GB-Prüfungsvorbereitung 2024
Anmeldeformular für die Prüfungsvorbereitung Gefahrgutbeauftragte für 2024
Anmeldeformular GbV Prüfungsvorbereitung[...]
PDF-Dokument [272.2 KB]
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Hier finden Sie mich (Büro):

Uta Sabath Gefahrgutberatung
Otto-Brenner-Straße 209
33604 Bielefeld (nur nach vorheriger Absprache)

Kontakt

Uta Sabath Gefahrgutberatung Rufen Sie einfach an unter

 

+49 (0) 5206/88 26

 

oder schreiben Sie eine E-Mail an 
info(ät)transportschule.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Zertifiziert als "Internationaler Sachverständiger für Ladungs-/Transportsicherheit / Fachgebiet: Gefahrgut (ADR/RID/ADN/IMDG-Code/IATA-DGR und 49CFR/TDG), Ladungssicherung" von der Europäischen Personal-Zertifizierungsstelle "EuroKompZert", die nach der Norm ISO/IEC 17024:2012 arbeitet, mit dem Kompetenzzertifikat TL/B/16/22, gültig bis zum 19.08.2027

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