Uta Sabath Gefahrgutberatung
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Archiv 2024

Binnenschifffahrt - Entgasungsverbot ab 01.10.2024

Im Bundesgesetzblatt Teil II vom 19.06.2024 (BGBl. II Nr. 227) ist mit Wirkung vom 01.10.2024 das Verbot des Entgasens veröffentlicht worden.

Grundlage dieses Verbotes ist das Inkrafttreten der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt.

Diese Änderung gilt auch für Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz.

Multilaterale Vereinbarung M354

14.05.2024

Deutschland (28.06.2023) und jetzt Frankreich haben die Multilaterale Vereinbarung M354 für die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551) und Natrium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstung verpackt oder in Ausrüstung (UN 3552) gezeichnet. Damit kann diese Multilaterale Vereinbarung als Vorgriff auf die Vorschriften 2025 im Bereich des ADR in beiden Staaten verwendet werden.

 

Die M354 gilt nur bis zum 30.06.2025 (Ablauf der Übergangsfrist des ADR 2023).

 

Den Wortlaut der Multilateralen Vereinbarung können Sie dem Download entnehmen. Bei der Verwendung der M354 müssen alle Bedingungen, die dort genannt sind, eingehalten werden.

M354
M354e_text.pdf
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Anpassung der US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften an die internationalen Gefahrgutvorschriften

03.05.2024

Ab dem 10.05.2024 gelten in den USA die überarbeiteten Vorschriften des 49CFR. Diese Änderungen sind in der Final-Rule 2024-06956 nachzulesen.
Die UN 3550 Cobaltdihydroxid (bei uns bereits mit der Geltung des ADR 2023 eingeführt) wird jetzt auch im 49CFR aufgeführt. Gleiches gilt für die Harmonisierung der Grenzen im Luftverkehr und die Harmonisierung von Normen.

Änderungen in der Gefahrguttabelle ergeben sich bei folgenden UN-Nummern:

- UN 3129

- UN 3148

- UN 0512

- UN 3380

- UN 3379

- UN 1791

- UN 1169 und UN 1197 - Wegfall der UN 1169, Änderung der offiziellen
  Benenung der UN 1197

- UN 1891

- UN 3538 - hier SP 396 neu

- UN 1012 - hier SP 398 neu

- UN 2922

- UN 2923

- UN 3348 - SP A224 und A225 neu nur für Luft

- UN 2555

- UN 2556

- UN 2557

- UN 1310, 1321, 1321, 1322, 1336, 1337, 1344, 1347, 1348, 1349,
  1354, 1355, 1356, 1357, 1517, 1571, 2852, 2907, 3317, 3319, 3344,
  3364, 3365, 3366, 3367, 3368, 3369, 3370, 3376, 3380, 3474
  (desensibilisierte explosive feste Stoffe)

- UN 2794, UN 2795, UN 3292 - Änderungen bei der erlaubten
  Nettomenge im Luftverkehr bei Nur-Frachtflugzeug

- UN 1002

- Sondervorschrift 156 (Asbest)

- Sondervorschriften 421, 441, A54

- diverse Änderungen bei Tanks

- Änderung der Abschnittsüberschrift "ORM-D, consumer commodity" in
  "ID8000 consumer commodities"

- Lithium-Batterien: Entfall der Prüfzusammenfassung bei Knopfzellen im
  eingebautem Zustand; Angabe der Wattstunden bei Lithium-Ionen-
  Batterien (Sondervorschrift 348 49CFR entspricht der Sondervorschrift
  188 IMDG-Code bzw. ADR/RID/ADN); Entfall der Rufnummer in dem
  Lithium-Batterie-Kennzeichen für Li-Batterien nach Special Provision 348

- Verpackungsanweisungen für organische Peroxide

- Verpackungsanweisungen für Gegenstände, die gefährliche Güter
  enthalten

- Vorschriften Gasgefäße

 

Die vorstehende Aufzählung ist lediglich ein Ausschnitt aus den Änderungen und soll der Aufmerksamkeit auf Änderungen in den US-amerikanischen Vorschriften dienen.

Multilaterale Vereinbarung M350 - Beförderung gefährlicher Güter in Gegenständen für Wartungs-, Reparatur-, Inspektions-, Entsorgungs- oder Wiederverwertungszwecke

12.01.2024

Die M350 betrifft die Beförderung gefährlicher Güter in Gegenständen, die sich in gebrauchten Maschinen, Ausrüstungen oder Geräten befinden und die zum Zweck der

- Wartung

- Reparatur

- Inspektion

- Entsorgung oder

- Wiederverwertung (Recycling)

als UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 befördert werden. Hier müssen die Vorschriften des ADR betreffend der vorgenannten UN-Nummern nicht angewendet werden.
Voraussetzung für die Anwendung der M350 ist, dass der Inhalt sicher verpackt ist und Maßnahmen getroffen werden, dass ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert wird.
Die M350 darf Stand März 2023 in Deutschland und in den Niederlanden angewendet werden. Die Kopie des wesentlichen Textes muss bei der Beförderung mitgeführt werden.
Die Multilaterale Vereinbarung M350 ist bis zum 31.12.2024 befristet.

 

https://unece.org/sites/default/files/2023-01/M350e.pdf

Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen US-amerikanisches Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht

12.01.2024

Die Civil Penalty Amounts bei Verstößen gegen die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften werden um den Faktor 1,03241 angehoben. Diese Änderung wird jährlich durchgeführt, um die Bußgelder an die Inflation anzupassen.

Bis auf den Bußgeldtatbestand der fehlenden Schulung gibt es keine Minimum-Bußgelder.

 

 

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