Uta Sabath Gefahrgutberatung
Uta Sabath Gefahrgutberatung

Schulung Luftverkehr

Gefahrgut im Luftverkehr bedeutet, dass jeder mit der Sendung befasste Mitarbeiter eine Schulung gem. IATA-DGR für seinen Tätigkeitsbereich  erfolgreich absolviert hat. 

 

Abschied vom bisherigen Schulungssystem

Das bisherige Personalkategorie-Schulungssystem läuft zum 31.12.2022 ab. Ab dem 01.01.2023 darf nur nach CBTA (Competency Bases Training und Assessment) geschult werden. Das neue Schulungssystem sieht Schulungen nach Tätigkeitsbereichen vor:

Das bisherige Schulungskonzept der IATA-DGR, Schulung nach festgelegten Personalkategorien, ist zum 31.12.2022 Geschichte. Ab dem 01.01.2023 müssen die Vorschriften des CBTA (Competency Based Training und Assessment) für Schulungen umgesetzt werden.

 

Was ist neu?

Die Schulungen finden jetzt auf der Grundlage der durch den Arbeitgeber festgelegten Bereiche statt. Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der Schulungen wird somit auf die Arbeitgeber übertragen. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber ab dem 01.01.2023 für das Erstellen und das Aufrechterhalten eines Gefahrgut-Trainingsprogrammes verantwortlich sind. Damit eröffnet sich aber auch die Möglichkeit für die Arbeitgeber, dass das eigene Personal auf die betrieblichen Belange zielgerichtet geschult werden kann und dass damit Inhalte, die den Betrieb nicht betreffen, ausgeklammert werden können. Die Ausbildung kann durch externe Dienstleister oder intern bzw. kombiniert erfolgen. Die bisherigen Personalkategorien werden durch Tätigkeitsbereiche abgelöst.

 

Das Luftfahrtbundesamt stellt für typische Tätigkeitsbereiche unter dem Link https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Fachinformation_neu/Taetigkeitsbeschreibung_CBTA.html?nn=2118456 die entsprechenden Beschreibungen bereit.

 

Aufbau eines kompetenzorientierten Schulungs- und Beurteilungsprogrammes in einem Unternehmen

Ziel ist eine zielgerichtete Schulung mit Lernzielbereichen. Bei Mitarbeitern ist das Ziel, drei Kernziellernbereiche zu aktivieren:

  • Wissen: Erlernen und Verstehen eines bestimmten Sachverhaltes, so dass die benötigten Fähigkeiten und Einstellungen durch den Mitarbeiter entwickelt und angewendet werden können
  • Können: Beschreibung der Fähigkeit, das Erlernte fachgerecht in die Praxis umsetzen zu können und entsprechend auszuführen
  • Wollen: Bewußtsein, das Erlernte auch in der Praxis fachgerecht anwenden zu wollen und sich der Verantwortung bewußt zu sein

Die Beurteilung der Mitarbeiter darf nicht durch direkte Kollegen auf gleicher Hierachieebene erfolgen. Die verantwortlichen Personen für das Schulungsprogramm müssen fachlich kompetent sein. Als kompetent dürfen Personen angesehen werden, die eine aktuell gültige Schulungsbescheinigung (ehemals PK-Schulungsbescheinigung) besitzen und die über eine zeitlich nicht definierte Berufserfahrung verfügen.

 

1. Phase – Analyse des Schulungsbedarfs

  • Erfassung der Mitarbeiter mit ihren Tätigkeiten und Zuordnung des Leistungsniveaus:
  • Benennung der Tätigkeitsrollen
  • Definition von grundsätzlichen Tätigkeiten (Orientierung an der Orientierungshilfe des LBA oder H6.1 des Anhang H der IATA-DGR)
  • Zuweisung von Lernzielbereichen – persönlich definierte Anforderungen zu den Bereichen Wissen, Können und Wollen
  • Zuweisung von detaillierten Arbeitsbereichen (Orientierung an der Orientierungshilfe des LBA oder H6.1 des Anhang H der IATA-DGR)
  • Zuweisung Kenntnisstand am Ende des Schulungsprogrammes:
  • Anfangskenntnisse (*): allgemeines Wissen oder Verstehen der grundlegenen Konzepte und Techniken
  • Grundkenntnisse (**): Qualifizierung für einfache Arbeitstätigkeiten (Routinetätigkeiten und vorhersehbare Tätigkeiten). Hier kann eine Anleitung durch Experten von Zeit zu Zeit notwendig sein.
  • Professionalität (***): komplexe und wichtige Handlungenin einem nicht-routinemäßigen Zusammenhang. Eigenständige Arbeit und Problemlösung ohne besondere Unterstützung sind dafür kennzeichnend.
  • Fortgeschrittene Kenntnisse (****): komplexe technische und professionelle Handlungen in einer großen Bandbreite
    Hier ist eine beratende Tätigkeit möglich.

2. Phase – Gestaltung eines Schulungs- und Beurteilungsplanes

Der Arbeitgeber erstellt anhand der Ergebnisse der 1. Phase einen Schulungsplan (Syllabus). Die Ergebnisse werden durch den Arbeitsbereichen zugeordnete Vermittlungsmethoden ergänzt. Als Vermittlungsmethoden sind Präsenz- und Online-Schulungen möglich. Diese Vermittlungsmethoden können durch eLearning oder Training on the Job (z. B. interne Regelungen) ergänzt werden.

Der Schulungsplan legt die Reihenfolge der Schulungsmaßnahmen fest. Hierbei soll auch ein konkretes Datum der Schulungsmaßnahme sowie der Status (Grund- oder Wiederholungsschulung) festgehalten werden. Bei der Nutzung eines externen Schulungsdienstleisters ist mit diesem rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um die Parameter der Schulung mit diesem abstimmen zu können. Das Ergebnis dieser Teilphase ist der individuelle Schulungsplan für einen Mitarbeiter und muss für jeden Mitarbeiter individuell durchgeführt werden.

 

Der zweite Teil dieser 2. Phase ist ein Beurteilungsplan. Zweck des Beurteilungsplanes für jeden Mitarbeiter ist die detaillierte Erfassung

– mit welchen Methoden

– in welcher Frequenz

– mit welchen Erfolgskriterien

das Erlernte des Mitarbeiters beurteilt wird, so dass der Mitarbeiter die gewünschte Qualifikationsstufe erreichen kann.

 

CBTA bedeutet, dass am Ende der Ausbildung (Bestehen der Abschlussprüfung) weiterhin in regelmäßigen Beobachtungen festgestellt werden muss, ob der Mitarbeiter die gewünschte Qualifikationsstufe auch weiterhin erreicht bzw. behält. Hier können Ansätze aus dem Qualitätssicherungsmanagement angewendet werden. Beurteilungen müssen mehrfach durchgeführt werden, die Beurteilungen müssen stichhaltig und verlässlich sein. Auch der Beurteilungsplan ist mitarbeiterspezifisch.

 

3. Phase – Entwicklung des Schulungs- und Beurteilungsmaterials

Dies ist in der Hauptsache die Aufgabe des externen Schulungsdienstleisters, wenn die Schulungen nicht mit eigenen Ausbildern durchgeführt werden. Hier ist zu bemerken, dass auch die eigenen Ausbilder die entsprechende Prüfung beim LBA erfolgreich absolvieren und entsprechend vorab auch die dort festgesetzten Anforderungen erfüllen müssen.

 

4. Phase – Durchführung der Schulung

Die genehmigten Schulungen werden gemäß Schulungsplan durchgeführt.

 

5. Phase – Bewertung des Schulungs- und Beurteilungsprogrammes

Interviews und Bewertungsbögen der Teilnehmenden sollen durch den Arbeitgeber ausgewertet werden. Damit sollen die Funktionen des eingeführten CBTA-Schulungsprogrammes überprüft werden. Die Ergebnisse werden im „Programmbericht“ vom „Assesor“ zusammengefasst. Ein solcher Programmbericht ist am Ende eines jeden individuellen Schulungsprogramms zu erstellen.

Lehrgangsangebot

Für die Erstellung eines Angebotes bitten wir um Kontaktaufnahme.

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Kontaktformular

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Hier finden Sie mich (Büro):

Uta Sabath Gefahrgutberatung
Otto-Brenner-Straße 209
33604 Bielefeld (nur nach vorheriger Absprache)

Kontakt

Uta Sabath Gefahrgutberatung Rufen Sie einfach an unter

 

+49 (0) 5206/88 26

 

oder schreiben Sie eine E-Mail an 
info(ät)transportschule.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Internationale Sachverständige für Ladungs-/ Transportsicherheit nach ISO/IEC 17024:2012

Zertifiziert als "Internationaler Sachverständiger für Ladungs-/Transportsicherheit / Fachgebiet: Gefahrgut (ADR/RID/ADN/IMDG-Code/IATA-DGR und 49CFR/TDG), Ladungssicherung" von der Europäischen Personal-Zertifizierungsstelle "EuroKompZert", die nach der Norm ISO/IEC 17024:2012 arbeitet, mit dem Kompetenzzertifikat TL/B/16/22, gültig bis zum 19.08.2027

Druckversion | Sitemap
© Uta Sabath Gefahrgutberatung Powered by IONOS SE IONOS

Anrufen

E-Mail