06.12.2022
Das bisherige Schulungskonzept der IATA-DGR, Schulung nach festgelegten Personalkategorien, ist zum 31.12.2022 Geschichte. Ab dem 01.01.2023 müssen die Vorschriften des CBTA (Competency Based Training und Assessment) für Schulungen umgesetzt werden.
Was ist neu?
Die Schulungen finden jetzt auf der Grundlage der durch den Arbeitgeber festgelegten Bereiche statt. Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der Schulungen wird somit auf die Arbeitgeber übertragen. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber ab dem 01.01.2023 für das Erstellen und das Aufrechterhalten eines Gefahrgut-Trainingsprogrammes verantwortlich sind. Damit eröffnet sich aber auch die Möglichkeit für die Arbeitgeber, dass das eigene Personal auf die betrieblichen Belange zielgerichtet geschult werden kann und dass damit Inhalte, die den Betrieb nicht betreffen, ausgeklammert werden können. Die Ausbildung kann durch externe Dienstleister oder intern bzw. kombiniert erfolgen. Die bisherigen Personalkategorien werden durch Tätigkeitsbereiche abgelöst.
Das Luftfahrtbundesamt stellt für typische Tätigkeitsbereiche unter dem Link https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Fachinformation_neu/Taetigkeitsbeschreibung_CBTA.html?nn=2118456 die entsprechenden Beschreibungen bereit.
Aufbau eines kompetenzorientierten Schulungs- und Beurteilungsprogrammes in einem Unternehmen
Ziel ist eine zielgerichtete Schulung mit Lernzielbereichen. Bei Mitarbeitern ist das Ziel, drei Kernziellernbereiche zu aktivieren:
Die Beurteilung der Mitarbeiter darf nicht durch direkte Kollegen auf gleicher Hierachieebene erfolgen. Die verantwortlichen Personen für das Schulungsprogramm müssen fachlich kompetent sein. Als kompetent dürfen Personen angesehen werden, die eine aktuell gültige Schulungsbescheinigung (ehemals PK-Schulungsbescheinigung) besitzen und die über eine zeitlich nicht definierte Berufserfahrung verfügen.
1. Phase - Analyse des Schulungsbedarfs
2. Phase - Gestaltung eines Schulungs- und Beurteilungsplanes
Der Arbeitgeber erstellt anhand der Ergebnisse der 1. Phase einen Schulungsplan (Syllabus). Die Ergebnisse werden durch den Arbeitsbereichen zugeordnete Vermittlungsmethoden ergänzt. Als Vermittlungsmethoden sind Präsenz- und Online-Schulungen möglich. Diese Vermittlungsmethoden können durch eLearning oder Training on the Job (z. B. interne Regelungen) ergänzt werden.
Der Schulungsplan legt die Reihenfolge der Schulungsmaßnahmen fest. Hierbei soll auch ein konkretes Datum der Schulungsmaßnahme sowie der Status (Grund- oder Wiederholungsschulung) festgehalten werden. Bei der Nutzung eines externen Schulungsdienstleisters ist mit diesem rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um die Parameter der Schulung mit diesem abstimmen zu können. Das Ergebnis dieser Teilphase ist der individuelle Schulungsplan für einen Mitarbeiter und muss für jeden Mitarbeiter individuell durchgeführt werden.
Der zweite Teil dieser 2. Phase ist ein Beurteilungsplan. Zweck des Beurteilungsplanes für jeden Mitarbeiter ist die detaillierte Erfassung
- mit welchen Methoden
- in welcher Frequenz
- mit welchen Erfolgskriterien
das Erlernte des Mitarbeiters beurteilt wird, so dass der Mitarbeiter die gewünschte Qualifikationsstufe erreichen kann.
CBTA bedeutet, dass am Ende der Ausbildung (Bestehen der Abschlussprüfung) weiterhin in regelmäßigen Beobachtungen festgestellt werden muss, ob der Mitarbeiter die gewünschte Qualifikationsstufe auch weiterhin erreicht bzw. behält. Hier können Ansätze aus dem Qualitätssicherungsmanagement angewendet werden. Beurteilungen müssen mehrfach durchgeführt werden, die Beurteilungen müssen stichhaltig und verlässlich sein. Auch der Beurteilungsplan ist mitarbeiterspezifisch.
3. Phase - Entwicklung des Schulungs- und Beurteilungsmaterials
Dies ist in der Hauptsache die Aufgabe des externen Schulungsdienstleisters, wenn die Schulungen nicht mit eigenen Ausbildern durchgeführt werden. Hier ist zu bemerken, dass auch die eigenen Ausbilder die entsprechende Prüfung beim LBA erfolgreich absolvieren und entsprechend vorab auch die dort festgesetzten Anforderungen erfüllen müssen.
4. Phase - Durchführung der Schulung
Die genehmigten Schulungen werden gemäß Schulungsplan durchgeführt.
5. Phase - Bewertung des Schulungs- und Beurteilungsprogrammes
Interviews und Bewertungsbögen der Teilnehmenden sollen durch den Arbeitgeber ausgewertet werden. Damit sollen die Funktionen des eingeführten CBTA-Schulungsprogrammes überprüft werden. Die Ergebnisse werden im "Programmbericht" vom "Assesor" zusammengefasst. Ein solcher Programmbericht ist am Ende eines jeden individuellen Schulungsprogramms zu erstellen.
Der nächste Gefahrgutstammtisch findet am 01.12.2022 in der Zeit von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld statt. Die Einladungen hierzu und das Programm werden in den nächsten Tagen versandt bzw. auch hier im Bereich des Gefahrgutstammtisches OWL veröffentlicht.
Wir planen derzeit eine Präsenzveranstaltung, ggf. müssen wir aufgrund von Vorgaben auf eine Online-Veranstaltung ausweichen.
Update 02.11.2022 / 01.09.2022
ADR-Schulungsbescheinigungen, die als Papierformat aufgrund des vermeintlichen Cyberangriffs auf einen Dienstleister der IHKen im Bundesgebiet ausgestellt wurden, dürfen bei innerstaatlichen Transporten bis Ende dieses Jahres verwendet werden ((Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022, VkBl. 2022 S. 689). Die ursprüngliche Befristung ist dementsprechend verlängert worden.
ADR-Schulungsbescheinigungen, die wegen der aktuellen Problematik bei den IHKen im Bundesgebiet nur als Papierformat ausgegeben werden können, werden bis zum 30.09.2022 geduldet. Diese Duldung
basiert auf der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 24.08.2022 mit dem Aktenzeichen G16/3642.20/2021-4.
Dies bedeutet, dass wegen der Nichtvorlage der üblichen Kartenbescheinigungen von Ordnungswidrigkeitenverfahren abgesehen werden soll. Dies gilt selbstverständlich nicht für ADR-Schulungsbescheinigungen, die von anderen ADR-Vertragsstaaten ausgestellt worden sind.
Gleich drei neue Gefahrgutvorschriften sind in den letzten Tagen in den Verkündungsmedien veröffentlicht worden.
Die 23. Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) (23. RID-Änderungsverordnung - 23. RIDÄndV) ist im Bundesgesetzblatt Teil II mit Datum vom 03.11.2022 verkündet worden. Hierbei ist zu beachten, dass bei Nutzung des bisherigen RID 2021 in der Übergangszeit bis zum 30.06.2023 die vorgeschriebene Ergänzung im Beförderungspapier erfolgen muss.
Die 29. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (29. ADR-Änderungsverordnung - 29. ADRÄndV) ist mit Datum vom 22.11.2022 verkündet worden. Hier ist im Gegensatz zum RID kein Hinweis in Beförderungspapieren erforderlich.
Beide Verordnungen treten damit planmäßig zum 01.01.2023 in Kraft. Bis zum 30.06.2023 dürfen die Vorgängerversionen 2021 noch übergangsweise genutzt werden.
Ausgenommen von dieser Übergangsregelung sind die Regelungen zu Gegenständen, die gefährliche Güter enthalten. Die im ADR/RID/ADN 2021 enthaltene Übergangsvorschrift läuft zum 31.12.2022 aus.
Für den Ostseeverkehr ist das Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (nachfolgend MoU genannt) im Verkehrsblatt vom 13. Oktober 2022 bekannt gemacht (VkBl. 2022 S. 702). Das MoU ist ebenfalls ab dem 01.01.2023 anwendbar. Die bisherige Fassung von 2017 wird mit Wirkung zum 31.12.2022 aufgehoben.
Derzeit steht noch die Veröffentlichung der ADN-Änderungsverordnung zum 01.01.2023 aus.
08.07.2022
Können Maschinen und Geräte Gefahrgüter sein? Es kommt darauf an...
Enthalten Gegenstände als übergeordneter Begriff für Maschine, Geräte, Apparate gefährliche Güter, so müssen diese ab dem 01.01.2023 im Straßenverkehr als gefährliche Güter betrachtet und entsprechend einer UN-Nummer zugeordnet werden.
Es gibt schon eine ganze Reihe von Gegenständen, die im Gefahrgutrecht eine eigene UN-Nummer besitzen (Klimageräte, Geräte mit Lithium-Batterien, Feuerzeuge etc.). Diese bekommen keine neue UN-Nummer, sondern müssen die schon zugeordnete UN-Nummer weiter verwenden.
Geräte, Apparaturen und Maschinen (also Gegenstände), die bislang keine Zuordnung zu einer UN-Nummer haben, müssen einer der neuen zwölf UN-Nummern zugeordnet werden. Enthalten die Gegenstände allerdings in ihren Funktionselementen maximal die für das jeweilige enthaltene Gefahrgut nur Mengen, die nicht die Obergrenzen für Begrenzte Mengen überschreiten, dann müssen die Gegenstände der UN 3363 zugeordnet werden.
Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich bei mir.
Die Gebühren für die IHK-Prüfungen erhöhen sich ab dem 01.08.2022. Die nachstehende Tabelle stellt die neuen Gebühren in Relation zu den bisherigen dar:
Die Gebühren stellen sich ab dem 01.08.2022 wie folgt dar:
Prüfung |
Gebühr bis 31.07.2022 |
Gebühr ab 01.08.2022 |
Fahrerprüfungen |
|
|
ADR-Basiskurs |
72,00 € |
95,00 € |
ADR-Auffrischung |
72,00 € |
95,00 € |
ADR-Aufbaukurs |
54,00 € |
81,00 € |
Wiederholungsprüfung |
54,00 € |
81,00 € |
Gefahrgutbeauftragten-Prüfungen |
|
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Grundprüfung |
168,00 € |
195,00 € |
Verlängerungs- und Ergänzungsprüfung |
120,00 € |
145,00 € |
Prüfungsgebühren müssen von uns an die Kammer entrichtet werden und werden mit der Rechnung zu den Lehrgangs- und Materialkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
06.04.2022
Mein Schulungsbetrieb ist im April 2022 um ein Angebot reicher geworden:
Wir dürfen zusätzlich zu den Verkehrsträger Straße und Seeverkehr jetzt auch den Verkehrsträger Binnenschiff für Gefahrgutbeauftragten-Grundlehrgänge anbieten.
29.03.2022
Die Civil Penalty Amounts bei Verstößen gegen die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften werden um 6,2 % angehoben. Diese Änderung gilt seit dem 21.03.2022 und wird jährlich durchgeführt, um die Bußgelder an die Inflation anzupassen.
Bis auf den Bußgeldtatbestand der fehlenden Schulung gibt es keine Minimum-Bußgelder.
Die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften 49 CFR sind durch die Final Rule Docket No. PHMSA-2017-0108 (HM-215O) an den Stand der internationalen Verkehrsträgervorschriften angepasst worden.
Die Hazard Material Table (HMT) wurde angepasst, es ist ein Klassifizierungssystem für Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, mit eingepflegt worden. Die UN-Nummern für die Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. (UN 3537 bis UN 3548) sind jetzt in die HMT eingefügt worden. Auch die bei uns bereits bekannte UN 3536 Lithium-Ionen-Batterien in Güterbeförderungseinheiten ist jetzt in dei HMT übernommen worden.
Eine der wichtigeren Änderungen ist, dass jetzt für Lithium-Batterien die Prüfzusammenfassung auf Anfrage vorgelegt werden muss. Im Unterschied zu unseren europäischen Vorschriften ist diese Regelung
erst zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Prüfzusammenfassungen müssen auch nur für Lithiumzellen und -batterien vorgelegt werden, die seit dem 01. Januar 2008 hergestellt wurden (im internationalen
Recht ab Herstellungsdatum 01.01.2003).
Auch das sogenannte Smart Luggage ist jetzt im amerikanischen Gefahrgutrecht mit aufgenommen worden. Die Regelungen entsprechen im Groben den internationalen Regelungen. Gepäckstücke, die mit Lithiumzellen oder -batterien ausgestattet sind, dürfen nur als Kabinengepäck mitgeführt werden. Ausnahmen hierzu gibt es nur, wenn entweder die Zellen oder Batterien ausgebaut wurden oder die Leistung der Lithium-Ionen-Batterien nicht mehr als 2,7 Wh beträgt. Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithiumgehalt 0,3 g Lithium nicht übersteigen.
In der Liste der Meeresschadstoffe ist der Stoff 1-Dodecen aus der Liste 172.101 Anhang B gestrichen worden. Damit gelten die Anforderungen an Meeresschadstoffe nicht mehr für diesen Stoff.
Die Anforderungen an Gefahrzettel sind aktualisiert worden. Die bei uns schon länger geänderte Anforderungen, dass die die innere Linie ca. 5 mm vom äußeren Rand entfernt sein muss, und die Breite der Innenlinie nicht mehr auf 2 mm festgelegt ist, ist jetzt in den us-amerikanischen Vorschriften umgesetzt worden.
21.12.2021
Der Schulungsplan 2022 ist fertig. Aufgrund der derzeit noch herrschenden Corona-Lage ist die Teilnehmerzahl an den Lehrgängen begrenzt.
Grundsätzlich gelten in den Lehrgängen die aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung NRW.
Dies bedeutet, dass nach aktuellem Stand nur Teilnehmer Zugang zu den Lehrgängen und den IHK-Prüfungen bekommen, die entweder
- geimpft (vollständiger Impfschutz)
- genesen (maximal 180 Tage seit Erkrankung)
- getestet (maximal 24 Stunden alter Bürgertest - kein Selbsttest!)
sind. Die geltenden Regeln werden vor Eintritt in den Schulungsraum geprüft.
Die Anmeldeformulare sind im Unterpunkt "Meine Leistungen - Schulungen und Lehrgänge -" abrufbar.
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