Der nächste Gefahrgutstammtisch findet am 01.12.2022 in der Zeit von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld statt. Die Einladungen hierzu und das Programm werden in den nächsten Tagen versandt bzw. auch hier im Bereich des Gefahrgutstammtisches OWL veröffentlicht.
Wir planen derzeit eine Präsenzveranstaltung, ggf. müssen wir aufgrund von Vorgaben auf eine Online-Veranstaltung ausweichen.
Update 02.11.2022 / 01.09.2022
ADR-Schulungsbescheinigungen, die als Papierformat aufgrund des vermeintlichen Cyberangriffs auf einen Dienstleister der IHKen im Bundesgebiet ausgestellt wurden, dürfen bei innerstaatlichen Transporten bis Ende dieses Jahres verwendet werden ((Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022, VkBl. 2022 S. 689). Die ursprüngliche Befristung ist dementsprechend verlängert worden.
ADR-Schulungsbescheinigungen, die wegen der aktuellen Problematik bei den IHKen im Bundesgebiet nur als Papierformat ausgegeben werden können, werden bis zum 30.09.2022 geduldet. Diese Duldung
basiert auf der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 24.08.2022 mit dem Aktenzeichen G16/3642.20/2021-4.
Dies bedeutet, dass wegen der Nichtvorlage der üblichen Kartenbescheinigungen von Ordnungswidrigkeitenverfahren abgesehen werden soll. Dies gilt selbstverständlich nicht für ADR-Schulungsbescheinigungen, die von anderen ADR-Vertragsstaaten ausgestellt worden sind.
29.03.2022
Die Civil Penalty Amounts bei Verstößen gegen die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften werden um 6,2 % angehoben. Diese Änderung gilt seit dem 21.03.2022 und wird jährlich durchgeführt, um die Bußgelder an die Inflation anzupassen.
Bis auf den Bußgeldtatbestand der fehlenden Schulung gibt es keine Minimum-Bußgelder.
Die US-amerikanischen Gefahrgutvorschriften 49 CFR sind durch die Final Rule Docket No. PHMSA-2017-0108 (HM-215O) an den Stand der internationalen Verkehrsträgervorschriften angepasst worden.
Die Hazard Material Table (HMT) wurde angepasst, es ist ein Klassifizierungssystem für Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, mit eingepflegt worden. Die UN-Nummern für die Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. (UN 3537 bis UN 3548) sind jetzt in die HMT eingefügt worden. Auch die bei uns bereits bekannte UN 3536 Lithium-Ionen-Batterien in Güterbeförderungseinheiten ist jetzt in dei HMT übernommen worden.
Eine der wichtigeren Änderungen ist, dass jetzt für Lithium-Batterien die Prüfzusammenfassung auf Anfrage vorgelegt werden muss. Im Unterschied zu unseren europäischen Vorschriften ist diese Regelung
erst zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Prüfzusammenfassungen müssen auch nur für Lithiumzellen und -batterien vorgelegt werden, die seit dem 01. Januar 2008 hergestellt wurden (im internationalen
Recht ab Herstellungsdatum 01.01.2003).
Auch das sogenannte Smart Luggage ist jetzt im amerikanischen Gefahrgutrecht mit aufgenommen worden. Die Regelungen entsprechen im Groben den internationalen Regelungen. Gepäckstücke, die mit Lithiumzellen oder -batterien ausgestattet sind, dürfen nur als Kabinengepäck mitgeführt werden. Ausnahmen hierzu gibt es nur, wenn entweder die Zellen oder Batterien ausgebaut wurden oder die Leistung der Lithium-Ionen-Batterien nicht mehr als 2,7 Wh beträgt. Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithiumgehalt 0,3 g Lithium nicht übersteigen.
In der Liste der Meeresschadstoffe ist der Stoff 1-Dodecen aus der Liste 172.101 Anhang B gestrichen worden. Damit gelten die Anforderungen an Meeresschadstoffe nicht mehr für diesen Stoff.
Die Anforderungen an Gefahrzettel sind aktualisiert worden. Die bei uns schon länger geänderte Anforderungen, dass die die innere Linie ca. 5 mm vom äußeren Rand entfernt sein muss, und die Breite der Innenlinie nicht mehr auf 2 mm festgelegt ist, ist jetzt in den us-amerikanischen Vorschriften umgesetzt worden.
21.12.2021
Der Schulungsplan 2022 ist fertig. Aufgrund der derzeit noch herrschenden Corona-Lage ist die Teilnehmerzahl an den Lehrgängen begrenzt.
Grundsätzlich gelten in den Lehrgängen die aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung NRW.
Dies bedeutet, dass nach aktuellem Stand nur Teilnehmer Zugang zu den Lehrgängen und den IHK-Prüfungen bekommen, die entweder
- geimpft (vollständiger Impfschutz)
- genesen (maximal 180 Tage seit Erkrankung)
- getestet (maximal 24 Stunden alter Bürgertest - kein Selbsttest!)
sind. Die geltenden Regeln werden vor Eintritt in den Schulungsraum geprüft.
Die Anmeldeformulare sind im Unterpunkt "Meine Leistungen - Schulungen und Lehrgänge -" abrufbar.
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