Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von Uta Sabath Gefahrgutberatung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie durch Uta Sabath Gefahrgutberatung schriftlich bestätigt werden.
Gefahrgut-Verpackungen und -Dokumentationen Luftverkehr / Seeverkehr
Hier übernehmen wir nach Auftragserteilung die Verpackung für den Kunden und sichern die korrekte Verpackung nach Vorlage der Aktuellen Sicherheitsdatenblätter zu.
Für Transportschäden und deren Folgekosten im Vorlauf zum Flughafen oder Seehafen, wenn diese nicht durch uns ausgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Für die Dokumentation übernehmen wir die korrekte Erstellung der Gefahrguterklärung (DGD / IMO). Für den Fall das auf Grund einer Ablehnung bezüglich eines Schriftfehlers oder ähnliches im Dokument die Sendung gestoppt wird, übernehmen wir die Kosten der Ablehnungsgebühr und garantieren eine schnellstmögliche Korrektur. Kosten für die Absage eines Transportes oder Regresskosten aus nicht rechtzeitiger Anlieferung oder Änderung des Fluges übernehmen wir generell nicht. Hintergrund ist, dass alle Airlines einen Transport zu dem entsprechenden Termin aussprechen, aber keine Transportverpflichtung eingehen oder einen Termin garantieren.
Für alle ADR-Fahrer-Schulungs-Lehrgänge gilt:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor Ende des jeweiligen Lehrgangs und muss bis zum letzten Werktag vor Ende des Lehrgangs bezahlt sein. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Die Anmeldung muss folgende Daten beinhalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsland, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, vollständige postalische Adresse des Teilnehmers. Liegen die Daten bei Anmeldung nicht vollständig vor, wird eine Anmeldebestätigung erst dann wirksam, wenn alle geforderten Daten vorliegen. Die vorgenannten Daten müssen von uns an die IHK übermittelt werden.
Die IHK-Prüfungsgebühr ist vor Beginn der Prüfung zu bezahlen. Bitte bringen Sie den Nachweis der Zahlung zur Prüfung mit. Liegt kein Zahlungsnachweis vor, besteht kein Anrecht auf Teilnahme an der Prüfung.
Die Anmeldungen für die ADR-Fahrerlehrgänge müssen spätestens bis eine Woche vor Beginn der Schulung vorliegen. Bei Absagen, die später als 8 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Die Absage muss schriftlich erfolgen.
Sollten nicht genügend Anmeldungen eingehen, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder neu zu terminieren.
Folgende Leistungen sind im Preis enthalten (falls nicht ausdrücklich ausgenommen):
Schulungsmaterial, Lehrbücher
Die IHK-Prüfungsgebühren von derzeit
95,00 € für den ADR-Basiskurs und die ADR-Auffrischungsschulung
81,00 € für die Aufbaukurse sowie die Wiederholungsprüfungen
werden zusätzlich berechnet. Diese sind nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Zur allen ADR-IHK-Prüfungen ist folgendes mitzubringen:
Ohne Vorlage der vorgenannten Unterlagen ist eine Teilnahme an der ADR-IHK-Prüfung nicht möglich
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach geltenden IHK-Bestimmungen nur Teilnehmer zur Prüfung zugelassen werden, die an allen Unterrichtstagen und allen Unterrichtseinheiten vollständig teilgenommen haben. Bei ADR-Auffrischungen muss die IHK-Prüfung innerhalb des auf der ADR-Bescheinigung angegebenen Gültigkeitszeitraums erfolgen. Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung zum Prüfungszeitpunkt (siehe ADR-Scheineintrag „gültig bis“). Bitte bringen Sie zu Lehrgangsbeginn und am Prüfungstag Ihren gültigen Personalausweis/Pass und Ihre gültige ADR-Schulungsbescheinigung mit. Ohne Vorlage des Personalausweises/Passes können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Schulungen sind umsatzsteuerfrei, Mehrwertsteuerpflicht besteht für die Lehrbücher.
Für Gefahrgutbeauftragten-Lehrgänge gilt:
Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Bei Absagen, die später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei uns eingehen, wird die volle Teilnehmergebühr bzw. Lehrgangsgebühr von uns berechnet. Bei
Absagen früher als zwei Wochen können jedoch Ersatzteilnehmer bzw. Ersatztermine genannt bzw. vereinbart werden. Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Die Anmeldung muss folgende Daten
enthalten:
Name, Vorname, Privatadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
Bitte beachten Sie, dass die IHK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld für die Grundprüfung zum Gefahrgutbeauftragten eine Prüfungsgebühr in Höhe von 195,00 € und für die Fortbildungsprüfung eine Prüfungsgebühr in Höhe von 145,00 € separat berechnet. Die Prüfungsgebühr ist nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten. Die Anmeldung zur Prüfung müssen Sie selbst vornehmen. Sie können den Ort der Prüfung selbst wählen. Die voraussichtlichen Prüfungstermine der IHK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sind auf unserer entsprechenden Seite der Homepage genannt. Es kann zu Terminverschiebungen kommen.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass nach geltenden IHK-Bestimmungen nur demjenigen Teilnehmer ein Schulungsnachweis ausgestellt wird, der an allen Unterrichtstagen und allen Unterrichtseinheiten teilgenommen hat. Den Schulungsnachweis erhalten Sie von uns nach Abschluss des Lehrganges und nach Zahlungseingang der Rechnung.
Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder neu zu terminieren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten).
Die Schulungen sind umsatzsteuerfrei, Mehrwertsteuerpflicht besteht für die Lehrbücher und Verordnungen.
Für Schulungen gem. Kapitel 1.3 ADR / IMDG-Code / RID / ADN und 49CFR gilt:
Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Bei Absagen, die später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei uns eingehen, wird die volle Teilnehmergebühr bzw. Lehrgangsgebühr von uns berechnet. Es können jedoch Ersatzteilnehmer bzw. Ersatztermine genannt bzw. vereinbart werden. Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei vollständiger Absage wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des vereinbarten Entgeltes fällig.
Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder neu zu terminieren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten).
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Schulungen gem. IATA-DGR gilt:
Für den Fall, dass unser Trainer durch Krankheit oder andere unabdingbare Ereignisse verhindert sein sollte, die Lernveranstaltung zu leiten, werden wir zunächst versuchen, mit Ihnen ein Ersatztermin zu vereinbaren oder eine qualifizierte Ersatzkraft anzubieten. Finden wir keinen Ersatztermin oder können Sie die Ersatzkraft nicht akzeptieren, so entfällt für uns der Vergütungsanspruch.
Wird die Veranstaltung durch Sie abgesagt, ist bis 20 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Teilnehmergebühren fällig. Sagen Sie die Veranstaltung jedoch später als 20 Tage vorher ab, stellen wir Ihnen die Teilnehmergebühren in voller Höhe in Rechnung.
Damit sind alle unsere Leistungen und Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Lernveranstaltung entstehen, abgegolten. Dazu zählen insbesondere die Vorbereitung, Erstellung und Durchführung der Lernveranstaltung und Prüfung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Datenschutz
Datenschutz ist uns wichtig. Mit der Unterschrift willigt der Teilnehmer und der Kostenträger / Rechnungsempfänger ein, dass die Datenspeicherung und Nutzung innerhalb Uta SabathGefahrgutberatung vorgenommen wird. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlichVertraulich behandelt. Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uta.sabath@transportschule.de oder senden Sie Ihr Verlangen per Post oder Fax. Eventuelle Korrespondenz mit Kunden wie z. B. Erinnerungen an ablaufende ADR-Schulungsbescheinigungen, GB-Schulungsbescheinigungen und Hinweise auf Lehrgänge werden gestattet.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Bielefeld.
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