Personen, die Explosivstoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR transportieren möchten und bereits im Besitz der ADR-Schulungsbescheinigung für Stück- und Schüttgüter sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb des Aufbaukurses der Klasse 1 des ADR-Scheines nicht automatisch den eventuell erforderlichen Befähigungsschein gem. § 20 SprengG erwerben. Der Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG muss in einem Lehrgang gemäß § 32 SprengG erworben werden.
Der vorhandene ADR-Schein wird nicht durch den Besuch des Aufbaukurses verlängert!
Ausbildungsziel
Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Explosivstoffen gemäß ADR
Lehrgangsinhalte
Der Aufbaulehrgang vermittelt zusätzliche Kenntnisse für den Transport von explosiven Stoffen und Gegenständen. Die Inhalte des Basiskurses werden vorausgesetzt.
Abschluss
Theoretische Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer
Prüfungsdauer: 15 Fragen, 30 Minuten Prüfungszeit
Der Aufbaukurs wird in die bestehende ADR-Schulungsbescheinigung zusätzlich eingetragen.
Dauer, Gebühren
8 Unterrichtseinheiten an einem Tag
Kosten: 150,00 € Lehrmaterial plus IHK Prüfungsgebühren 81,00 € (Gesamtpreis 231,00 €)
Lehrgang | Termine |
ADR-Aufbaukurs Klasse 1 | 20.04.2024 |
ADR-Aufbaukurs Klasse 2 | 05.10.2024 |
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