Ohne Dokumentation geht bei Gefahrgut nichts. Oder besser gesagt, ohne entsprechende Papiere ist kein Versand möglich.
Im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr wird ein Beförderungspapier benötigt, im Seeverkehr die Verantwortliche Erklärung - auch IMO genannt - und im Luftverkehr ist die Shippers Declaration gefordert.
Sie möchten die Dokumentation für Gefahrgut erstellen lassen?
Gern unterstütze ich für Sie bei der Dokumentation für Luft- (Shipper´s declaration for dangerous goods) und Seefracht (IMO-ERKLÄRUNG FÜR GEFÄHRLICHE GÜTER, Verantwortliche Erklärung nach § 6 GGVSee).
Dazu benötige ich lediglich das Sicherheitsdatenblatt zu dem Gefahrstoff und weitere Informationen wie Absender, Empfänger und Nettomenge pro Packstück.
Für Gefahrgüter werden spezielle - bauartzugelassene und geeignete - Verpackungen benötigt. Bei Handelsprodukten sind in der Regel diese Verpackungen mit dem Produkt entsprechend vorhanden.
Möchten Sie aber kleinere Mengen versenden oder im Luftverkehr Gefahrgüter, die im Straßen-und Seeverkehr unter den erleichterten Bedingungen der Begrenzten Menge verpackt und befördert werden können, versenden, ist eine bauartzugelassene Verpackung erforderlich.
Hier kann ich Ihnen eine entsprechende Unterstützung zur Verfügung stellen.
|
|