Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Grundsätzlich gilt, dass alle Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen müssen.
Beteiligte sind z. B. der
- Absender
- Entlader
- Beförderer
- Verlader / Befüller
Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?
Ich bin im Besitz der Schulungsnachweise für folgende Verkehrsträger:
Straße - Schiene - Binnenschiff - Seeschiff - Luft (PK6-Zertifikat)
Für den Verkehrsträger Luft ist der Gefahrgutbeauftragte entfallen.
Die derzeitige Situation stellt sich so dar: Unternehmen, die eine Person mit einer gülltigen PK6-Schulungsbescheinigung beschäftigen, benötigen für die Vorläufe zum Flughafen keinen
Gefahrgutbeauftragten für einen anderen Verkehrsträger.
Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, muss ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen bestellt werden, der für einen anderen Verkehrsträger im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung
ist.
Ich übernehme für Ihr Unternehmen die Stellung eines Gefahrgutbeauftragten und nehme folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung,
- unverzügliche Anzeige von Mängeln, die die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen,
- Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung, Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die
Gefahrgutbeförderung.
- Schulung aller an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen
Insbesondere gehört dazu auch die Überprüfung des Vorgehens hinsichtlich folgender Tätigkeiten:
- Identifizierung des beförderten Gefahrgutes,
- Kauf von Beförderungsmitteln,
- das beim Verladen oder das Entladen verwendete Material,
- Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens,
- Sofortmassnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen,
- Untersuchungen und Erstellung von Berichten über Unfälle, Zwischenfälle oder schwere Verstöße,
- Maßnahmen, mit denen das Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen, schweren Verstößen verhindert werden,
- Auswahl und Einsatz von Subunternehmen oder sonstigen Dritten,
- Arbeitsanleitungen und Anweisungen für das Personal,
- Aufklärung über die Gefahren bei der Gefahrgutbeförderung oder beim Verladen oder Entladen von Gefahrgut,
- Vorhandenseins der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen,
- Einhaltung der Vorschriften für das Verladen und Entladen
Auch die Beratung und Unterstützung des Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Hause ist ein Teil meines Angebotes.