17.01.2023
Ab dem 01.04.2023 kann der neue Australian DG-Code 7.8 angewendet werden. Verpflichtend wird die Anwendung ab dem 01.04.2024.
Bezeichnend für den Australian DG-Code ist, dass die Klassen 1 und 7 dort nicht enthalten sind. Ebenso werden sehr empfindliche Ammoniumnitrate dort auch nicht behandelt. Auch bei den Stoffen der Klasse 6.2 kommt es zu Abweichungen.
Anstelle der orangefarbenen Tafel werden Güterbeförderungseinheiten, die mehr als eine Klasse oder Unterklasse befördern mit einem speziellen Mixed load label gekennzeichnet.
ADG, Ausgabe 7.8
Die Kennzeichnung der Güterbeförderungseinheiten, die lediglich ein Gefahrgut befördern, werden mit der Emergency Information Panel gekennzeichnet. Diese ähnelt dem englischen Hazchem-Code. Nebengefahren werden mit einem verkleinerten Placard gekennzeichnet.
ADG, Ausgabe 7.8
Die Teile 8, 9, 10, 11, 12 und 13 beschäftigen sich mit der Trennung auf Straßengüterbeförderungseinheiten, der Beförderung in loser Schüttung, den Angaben im Beförderungsdokument (nicht in Teil 5 enthalten), der Schutzausrüstung für Straßenfahrzeuge und den Notfallmaßnahmen während der Beförderung. Im Anhang A werden die besonders gefährlichen Güter beschrieben, die nicht befördert werden dürfen. Der Anhang B enthält die Vorlagen für die Beförderungsdokumente und der Anhang C die entsprechenden HAZCHEM-Codes. Im Anhang D werden beschädigte Versandstücke (Stahlfässer) bildlich beschrieben, inwieweit diese noch befördert werden dürfen.
Der bisherige Australian Code for the Transport of Dangerous Goods by Road & Rail, Edition 7.7, 2020n darf noch bis zum 31.03.2024 verwendet werden.
Der Australian DG besteht aus 13 Teilen und 4 Anhängen. Die einzelnen Bundesstaaten bzw. Territorien müssen den Australian DG zusätzlich zu ihren jeweils eigenen gelten Gefahrgutvorschriften implementieren.
Unternehmen müssen ihre landesspezifischen Gesetze und Vorschriften sowie den ADG-Code einhalten.
Der ADG ähnelt vom Aufbau her stark dem ADR.
Ein Hazchem-Code bietet Anleitungen für eine angemessene Notfallreaktion in einer potenziell gefährlichen Situation, wie zum Beispiel einem Auslaufen, Verschütten oder Brennen von gefährlichen
Gütern, auf die er sich bezieht.
Der Hazchem-Code besteht aus einer Zahl, gefolgt von einem oder mehreren Buchstaben.
Eine weitere Besonderheit im ADG ist der Anhang D, in dem Beschädigungen von Fässern dargestellt sind.
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