Für die Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr gilt in den ehemaligen GUS-Staaten das SMGS. Dieses basiert weitgehend auf den UN-Modellvorschriften und dem uns in Europa bekannten RID.
Entscheidende Unterschiede sind bei den Zusammenladeverboten und der erforderlichen Kennzeichnung der Beförderungseinheiten zu finden.
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