Gefahrgut im Luftverkehr bedeutet, dass jeder mit der Sendung befasste Mitarbeiter eine Schulung gem. IATA-DGR für seinen Tätigkeitsbereich erfolgreich absolviert hat.
Abschied vom bisherigen Schulungssystem
Das bisherige Personalkategorie-Schulungssystem läuft zum 31.12.2022 ab. Ab dem 01.01.2023 darf nur nach CBTA (Competency Bases Training und Assessment) geschult werden. Das neue Schulungssystem sieht Schulungen nach Tätigkeitsbereichen vor:
Das bisherige Schulungskonzept der IATA-DGR, Schulung nach festgelegten Personalkategorien, ist zum 31.12.2022 Geschichte. Ab dem 01.01.2023 müssen die Vorschriften des CBTA (Competency Based Training und Assessment) für Schulungen umgesetzt werden.
Was ist neu?
Die Schulungen finden jetzt auf der Grundlage der durch den Arbeitgeber festgelegten Bereiche statt. Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der Schulungen wird somit auf die Arbeitgeber übertragen. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeber ab dem 01.01.2023 für das Erstellen und das Aufrechterhalten eines Gefahrgut-Trainingsprogrammes verantwortlich sind. Damit eröffnet sich aber auch die Möglichkeit für die Arbeitgeber, dass das eigene Personal auf die betrieblichen Belange zielgerichtet geschult werden kann und dass damit Inhalte, die den Betrieb nicht betreffen, ausgeklammert werden können. Die Ausbildung kann durch externe Dienstleister oder intern bzw. kombiniert erfolgen. Die bisherigen Personalkategorien werden durch Tätigkeitsbereiche abgelöst.
Das Luftfahrtbundesamt stellt für typische Tätigkeitsbereiche unter dem Link https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Fachinformation_neu/Taetigkeitsbeschreibung_CBTA.html?nn=2118456 die entsprechenden Beschreibungen bereit.
Aufbau eines kompetenzorientierten Schulungs- und Beurteilungsprogrammes in einem Unternehmen
Ziel ist eine zielgerichtete Schulung mit Lernzielbereichen. Bei Mitarbeitern ist das Ziel, drei Kernziellernbereiche zu aktivieren:
Die Beurteilung der Mitarbeiter darf nicht durch direkte Kollegen auf gleicher Hierachieebene erfolgen. Die verantwortlichen Personen für das Schulungsprogramm müssen fachlich kompetent sein. Als kompetent dürfen Personen angesehen werden, die eine aktuell gültige Schulungsbescheinigung (ehemals PK-Schulungsbescheinigung) besitzen und die über eine zeitlich nicht definierte Berufserfahrung verfügen.
1. Phase – Analyse des Schulungsbedarfs
2. Phase – Gestaltung eines Schulungs- und Beurteilungsplanes
Der Arbeitgeber erstellt anhand der Ergebnisse der 1. Phase einen Schulungsplan (Syllabus). Die Ergebnisse werden durch den Arbeitsbereichen zugeordnete Vermittlungsmethoden ergänzt. Als Vermittlungsmethoden sind Präsenz- und Online-Schulungen möglich. Diese Vermittlungsmethoden können durch eLearning oder Training on the Job (z. B. interne Regelungen) ergänzt werden.
Der Schulungsplan legt die Reihenfolge der Schulungsmaßnahmen fest. Hierbei soll auch ein konkretes Datum der Schulungsmaßnahme sowie der Status (Grund- oder Wiederholungsschulung) festgehalten werden. Bei der Nutzung eines externen Schulungsdienstleisters ist mit diesem rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um die Parameter der Schulung mit diesem abstimmen zu können. Das Ergebnis dieser Teilphase ist der individuelle Schulungsplan für einen Mitarbeiter und muss für jeden Mitarbeiter individuell durchgeführt werden.
Der zweite Teil dieser 2. Phase ist ein Beurteilungsplan. Zweck des Beurteilungsplanes für jeden Mitarbeiter ist die detaillierte Erfassung
– mit welchen Methoden
– in welcher Frequenz
– mit welchen Erfolgskriterien
das Erlernte des Mitarbeiters beurteilt wird, so dass der Mitarbeiter die gewünschte Qualifikationsstufe erreichen kann.
CBTA bedeutet, dass am Ende der Ausbildung (Bestehen der Abschlussprüfung) weiterhin in regelmäßigen Beobachtungen festgestellt werden muss, ob der Mitarbeiter die gewünschte Qualifikationsstufe auch weiterhin erreicht bzw. behält. Hier können Ansätze aus dem Qualitätssicherungsmanagement angewendet werden. Beurteilungen müssen mehrfach durchgeführt werden, die Beurteilungen müssen stichhaltig und verlässlich sein. Auch der Beurteilungsplan ist mitarbeiterspezifisch.
3. Phase – Entwicklung des Schulungs- und Beurteilungsmaterials
Dies ist in der Hauptsache die Aufgabe des externen Schulungsdienstleisters, wenn die Schulungen nicht mit eigenen Ausbildern durchgeführt werden. Hier ist zu bemerken, dass auch die eigenen Ausbilder die entsprechende Prüfung beim LBA erfolgreich absolvieren und entsprechend vorab auch die dort festgesetzten Anforderungen erfüllen müssen.
4. Phase – Durchführung der Schulung
Die genehmigten Schulungen werden gemäß Schulungsplan durchgeführt.
5. Phase – Bewertung des Schulungs- und Beurteilungsprogrammes
Interviews und Bewertungsbögen der Teilnehmenden sollen durch den Arbeitgeber ausgewertet werden. Damit sollen die Funktionen des eingeführten CBTA-Schulungsprogrammes überprüft werden. Die Ergebnisse werden im „Programmbericht“ vom „Assesor“ zusammengefasst. Ein solcher Programmbericht ist am Ende eines jeden individuellen Schulungsprogramms zu erstellen.
Wichtig:
Hier ist zu beachten, dass bei bereits vorhandenem Schulungszertifikat immer ein Assessment zu erfolgen hat. Der ausschließliche Besuch von Grundlehrgängen führt nicht dazu, dass hier eine TNA ausreichend ist. Die TNA darf nur bei erstmaligem Besuch einer IATA-DGR-Schulung durchgeführt werden.
Für die Erstellung eines Angebotes bitten wir um Kontaktaufnahme.
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