Gefahrgut im Luftverkehr bedeutet, dass jeder mit der Sendung befasste Mitarbeiter eine Schulung gem. IATA-DGR in der benötigten Personalkategorie erfolgreich absolviert hat.
Personalkategorien
PK 1
Versender und Agenten des
Versenders einschließlich Personal von Luftverkehrsgesellschaften die als Versender handeln, und Personal von Luftverkehrsgesellschaften, die Gefahrgut als COMAT (Dienstfracht/Dienstpost) bereit
stellen.
PK 2
Verpacker von Gefahrgut für
den Luftverkehr.
PK 3
Personal von Spediteuren, die
an der Behandlung von Gefahrgurt beteiligt sind.
PK 4
Personal von Spediteuren,
welche an der Behandlung von Fracht, Post oder Vorräten (kein Gefahrgut) beteiligt sind.
PK 5
Personal von Spediteuren, die
an der Behandlung, Lagerung und Beladung von Fracht, Post oder Vorräten beteiligt sind.
PK 6
Luftverkehrsgesellschaften
und Frachtabfertigungs-Agenten, die Gefahrgut annehmen.
PK 7
Luftverkehrsgesellschaften
und Frachtabfertigungsagenten, die Fracht, Post oder Vorräte (kein Gefahrgut) annehmen.
PK 8
Personal von
Luftverkehrsgesellschaften und Frachtspediteuren, das an der Handhabung, der Lagerung sowie dem Ein- und Ausladen von Fracht, Post, Vorräten und Gepäck beteiligt
ist.
PK 9
Personal der
Pasagierabfertigung.
PK 10
Flugbesatzung (nur
Cockpitbesatzung)/Piloten und Personal, welches mit der Beladungsplanung betraut ist.
PK 11
Flugbesatzung (andere als
Cockpitbesatzung).
PK 12
Personal der
Sicherheitskontrolle, das mit der Überprüfung von Passagieren und deren Gepäck sowie Fracht, Post und Lagerbeständen beauftragt ist, wie Sicherheitskontrolleure, deren Vorgesetzte und Personal, das
mit der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften beauftragt ist.
In Zusammenarbeit mit einem LBA-zugelassenen Trainer kann ich Ihnen folgende Kurse anbieten:
Weitere Personalkategorien nur auf Anfrage.