Wer ist zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet?
Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Wer kann diese Aufgabe als Gefahrgutbeauftragter übernehmen?
Befreiung von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (§ 2 GbV)
Die Vorschriften der GbV über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gelten nicht für Unternehmer und Inhaber eines Betriebes:
beteiligt sind.
Schulung von Gefahrgutbeauftragten
Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV umfasst die Sachgebiete aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR und des § 8 der GbV.
Grundlehrgänge biete ich für die Verkehrsträger Straße und See an. Neu seit April 2022 biete ich mit meinem erfahrenen Referententeam auch den Verkehrsträger Binnenschiff an.
Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV / Verkehrsträgervorschrift besteht aus den jeweiligen verkehsträgerspezifischen Inhalten. Die Schulungsinhalte ergeben sich
aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN/sowie aus
§ 8 GbV.
Grundlehrgang:
In den Grundlehrgängen zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises beträgt der Zeitansatz für einen Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten. Für jeden weiteren Verkehrsträger, der
Bestandteil desselben Lehrgangs ist, werden zusätzlich 7 Stunden und 30 Minuten benötigt.
Entscheiden Sie sich später für einen Ergänzungslehrgang, so müssen Sie hier nur am verkehrsträgerspezifischen Teil teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits im Besitz einer gültigen
Schulungsbescheinigung sind. Weitere Verkehrsträger werden seit dem 01.09.2011 in bestehende Schulungsbescheinigungen eingetragen, es werden keine separaten Schulungsbescheinigungen mehr
erstellt.
Für den Verkehrsträger Luft ist der Gefahrgutbeauftragte entfallen. Die derzeitige Situation stellt sich so dar: Unternehmen, die eine Person mit einer gülltigen PK1- oder PK6-Schulungsbescheinigung beschäftigen, benötigen für die Vorläufe zum Flughafen keinen Gefahrgutbeauftragten für einen anderen Verkehrsträger. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, muss ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen bestellt werden, der für einen anderen Verkehrsträger im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung ist. Mit Inkrafttreten der neuen Schulungsbestimmungen CBTA ab dem 01.01.2023 muss diese Voraussetzung neu festgelegt werden.
Über die Teilnahme an der Schulung wird vom Lehrgangsveranstalter eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt. Grundlehrgänge müssen mit einer Grundprüfung vor einer IHK abgeschlossen werden. Zur Grundprüfung werden nur Personen zugelassen, die eine lückenlose Teilnahme an einem Grundlehrgang nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung durch Lehrgangsbestätigung nachweisen.
Die Grundprüfung dauert 100 Minuten für einen Verkehrsträger plus 50 Minuten für jeden weiteren verbundenen Verkehrsträger. Die Grundprüfung darf nur einmal ohne Schulung wiederholt werden. Aus diesem Grund werden meine Lehrgänge rechtzeitig vor Prüfungstermin der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld angeboten, damit den Teilnehmern genügend Zeit zur Verfügung steht, sich intensiv mit den Gefahrgutvorschriften zu beschäftigen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldungen zur Prüfung bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld wird nur noch auf elektronischem Weg angeboten. Der Link zur Prüfungsanmeldung: https://www.ostwestfalen.ihk.de/index.php?id=398
Durch die Neuerung werden die verfügbaren Prüfungsttermine und die noch freien Plätze für die Prüfung angezeigt. Die Anmeldung für die jeweiligen Prüfungstermine wird 4 Wochen vor dem Prüfungstermin geschlossen. Eine nachträgliche Anmeldung für den Prüfungstermin ist dann nicht mehr möglich.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten in dem Anmeldeformular erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungsanforderung. Die Bestätigungsanforderung für den gewünschten Prüfungstermin müssen Sie in dem genannten Zeitraum zurücksenden, erst dann wird Ihre Anmeldung zur Prüfung wirksam. Nach erfolgter Bestätigung erhalten Sie dann eine weitere E-Mail von der IHK mit der endgültigen Bestätigung. Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen müssen Sie Ihre gültige Schulungsbescheinigung bei der Anmeldung als Bilddatei beifügen.
Bei Verlängerungsprüfungen beachten Sie bitte, dass eine kurzfristige Prüfungsteilnahme nicht mehr möglich ist. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Verlängerung Ihrer Schulungsbescheinigung. Sie können bis zu einem Jahr vor Ablauf Ihrer Schulungsbescheinigung die Verlängerungsprüfung ablegen. Ihre bestehende Schulungsbescheinigung wird bei Einhaltung des 1-Jahres-Zeitraumes um fünf weitere Jahre ab Ablauf Ihrer Schulungsbescheinigung verlängert.
Die Gebühr für die Grundprüfung beträgt bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ab dem 01.08.2022 195,00 €.
Verlängerungs- und Ergänzungsprüfungen kosten ab dem 01.08.2022 jeweils 145,00 €.
Gefahrgutbeauftragten-Grundlehrgang | Termin |
Lehrgang 1-25 - Straße | 10.02.2025 bis 13.02.2025 |
Lehrgang 1-25 - Ergänzung Seeverkehr | 14.02.2025 |
Lehrgang 1-25 - Ergänzung Schiene | 14.02.2025 |
Lehrgang 2-25 - Straße | 01.09.2025 - 04.09.2025 |
Lehrgang 2-25 - Ergänzung Seeverkehr | 05.09.2025 |
Lehrgang 2-25 - Ergänzung Binnenschiff | 05.09.2025 |
Prüfungsvorbereitung Gefahrgutbeauftragte | Termin |
Lehrgang 1-25 - Straße | 10.02.2025 - 13.02.2025 |
Lehrgang 1-25 - Ergänzung Seeschiff | 14.02.2025 |
Lehrgang 1-25 - Ergänzung Eisenbahn | 14.02.2025 |
Lehrgang 2-25 - Straße | 01.09.2025 - 04.09.2025 |
Lehrgang 2-25 - Ergänzung Seeschiff | 05.09.2025 |
Lehrgang 2-25 - Ergänzung Binnenschiff | 05.09.2025 |
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