Im internationalen Verkehr gelten in erster Linie die auf den UN-Modellvorschriften beruhenden Verkehrsträgervorschriften für den See- und Luftverkehr. Bei den nachfolgenden Landtransporten gelten in der Regel zusätzlich die länderspezifischen Vorschriften. Diese können entscheidend von den uns vertrauten europäischen und den See-und Luftvorschriften abweichen.
Durch meine Erfahrungen im internationalen Beförderungsrecht sind mir verschiedene länderspezifische Gefahrgutvorschriften vertraut.
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